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Geschrieben von Grundlagentrottel am 12.03.2012, 15:54 Uhr

Religiöse Gründe??

" weil laut § 36 und § 42 die Schüler nur aus religiösen Gründen. "

Wie blöd ist unser Staat eigentlich...

Aber naja, dann hätte ich eben an deiner Stelle vom 3. - 6. Mai ein religiöses Hochfest. Und wenn es der Namenstag des fliegenden Spaghettimonsters mit Pflichtanwesenheit bei der 3-tägigen Nudelsiebzeremonie wäre. Das würde ich durchfechten.

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