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Geschrieben von dana2228 am 14.04.2018, 20:05 Uhr

Widerspruchsverfahren Schulrückstellung Sachsen

Schön das es bei euch geklappt hat.

Wie es mir erklärt wurde ( ob so genau stimmt weiß ich nicht 100%, klang aber logisch), kommt es auf bestimmte Punkte an.
Litt das Kind an einer langen Krankheit, was den Besuch für mindestens einen halben Jahr im Kindergarten nicht möglich machte, ist es ein Grund zur Zurückstellung. Oder wenn das Kind AKTUEL (das ist wichtig!) körperlich eingeschränkt ist (extrem unter-gewichtig). Generell muss davon ausgegangen werden, das der Grund warum das Kind nicht Schulreife ist nächstes Jahr nicht mehr da ist. Eine dauerhafte Behinderung, wie bei meinem Sohn ist da kein Grund.
Sprich hat das Kind massive Sprachprobleme, sollten Ärztin und Logopädin sicher sein daß sie nächstes Jahr nicht mehr in den Ausmaß vorhanden sind. Sprich eine positive Tendenz ist zu sehen.

 
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