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Geschrieben von Ani123 am 22.01.2024, 14:10 Uhr

Wer entscheidet über die Rückstellung

Hier hat das letzte Wort der Schularzt. Jedes Kind muss vor der Einschulung zum Schularzt beim Gesundheitsamt (manchmal findet die Untersuchungauch in den Räumlichkeiten der Kita statt). Bei der Untersuchung sind die Eltern mit eingeladen.

Zu der Untersuchung wird schriftlich eingeladen und mehrere Unterlagen sollen mitgebracht werden. Es können weitere Unterlagen, wie z. B. der Kita, Therapeuten, Kinderarzt mitgebracht werden. Aus den sollte der Entwicklungsstand ihres Kindes hervorgehen und wenn dieser gegen eine Einschulung spricht, sollte das daraus hervorgehen.

Zumeist findet die erste Untersuchung beim Schularzt Ende des Jahres statt. Im nächsten Sommer ist die Einschulung. Je nach Ergebnis des Tests vor Ort und den mitgebrachten Unterlagen hat der Schularzt verschiedene Möglichkeiten.
1) Er stimmt der Einschulung zu.
2) Er glaubt, dass sich das Kind in den nächsten Monaten weiter entwickeln wird, so dass eine Schulfähigkeit kommt. Evtl. kann er weitere Therapien befürworten, die der Schulfähigkeit dienen. Eine zweite Untersuchung erfolgt meist im Frühjahr des nächsten Jahres bzw. im Jahr vor der Einschulung.
3) Er stimmt gegen die Einschulung. Das Kind wird zurück gestellt.

Ihr Kind ist im Juni 2018 geboren und damit zu Sommer 2024 schulpflichtig. Auf welcher Schule haben sie ihr Kind angemeldet? Wurde es dort zu Sommer 2024 angenommen? Ich weiß nicht wie das in Bayern ist. Hier muss die Schule, wo das Kind eigentlich hin muss zustimmen, dass das Kind zur anderen Schule gehen darf. In der Regel erfolgt das ohne Probleme. Haben Sie den Antrag nicht gestellt? Wenn nein sollten sie es nachholen, unabhängig davon, ob ihr Kind dieses Jahr zur Schule kommt oder nicht. Sollten sie noch keine Zusage von der Wunschschule haben holen sie diese zuerst ein.

Die Schule testet ein Kind auch. Ausgangslage ist das nicht für die Einschulung. Das letzte Wort hat hier der Schularzt.

Wenn Sie weiterhin eine Rückstellung anstreben sollten sie das mit den verschiedenen Institutionen besprechen und beim Gesundheitsamt melden. Aktuell scheint niemand davon zu wissen.
Auch die Kita muss davon wissen, da diese den Platz ihres Kindes erstmal freihalten muss. Ich vermute, dass sie nicht planen, ihr Kind ab Sommer 2024 selbst zu betreuen. Daher sollten sie als Erstes mit der Kita sprechen. U. a. auch, weil die Erzieher mit einschätzen sollten, wie ihr Kind entwickelt ist.

 
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