Geschrieben von cube am 13.02.2019, 9:51 Uhr |
Und noch etwas:
Du darfst sogar den Notenschlüssel einsehen, im Zweifelsfall sogar erfahren, welcher Schüler die beste Arbeit geschrieben hat. Das alles dient dazu, die Noten transparent zu machen. Im Zweifelsfall musst du ja zB darlegen, warum du die Note deines Kindes nicht ok findest und Vergleichsmöglichkeiten haben.
Das möchten einige Lehrer natürlich nicht so gerne - zum Teil verständlich, wenn man entsprechend widerspruchsfreudige Eltern in der Klasse hat. Aber das ändert nun mal nichts am Schulrecht.
- Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 12.02.19, 13:43
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - HSVMarie 12.02.19, 14:34
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 12.02.19, 14:44
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Klosterfee 12.02.19, 15:06
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 12.02.19, 15:45
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - kuestenkind68 13.02.19, 0:11
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 13.02.19, 12:06
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - niccolleen 13.02.19, 8:57
- Re: Ja - cube 13.02.19, 9:44
- Re: Ja - Schulministerium NRW - cube 13.02.19, 9:46
- Re: Und noch etwas: - cube 13.02.19, 9:51
- Re: Und noch etwas: - Oktaevlein 13.02.19, 12:09
- Re: Und noch etwas: - 3wildehühner 13.02.19, 12:43
- Denkfehler - imwesten 13.02.19, 14:07
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Zwerg1511 13.02.19, 14:14
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - emmisya 14.02.19, 6:17
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Klosterfee 14.02.19, 11:35
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 15.02.19, 10:18
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Bineglücklich 15.02.19, 10:37
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Aquilina 19.02.19, 14:16
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - HSVMarie 12.02.19, 14:34