Geschrieben von emmisya am 14.02.2019, 6:17 Uhr |
Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?
Klar gibt es ein Recht, über den Lernstand informiert zu werden.
In welcher Form ist jedoch nicht festgelegt. Eltern können z.B. die Arbeiten auch in der Schule einsehen.
Dass sie nicht mehr mit nach Hause gegeben werden, wird wohl einen Grund haben. Ich tippe darauf, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil nicht mehr zurückgegeben wurde.
- Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 12.02.19, 13:43
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - HSVMarie 12.02.19, 14:34
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 12.02.19, 14:44
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Klosterfee 12.02.19, 15:06
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- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - kuestenkind68 13.02.19, 0:11
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 13.02.19, 12:06
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - niccolleen 13.02.19, 8:57
- Re: Ja - cube 13.02.19, 9:44
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- Re: Und noch etwas: - cube 13.02.19, 9:51
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- Denkfehler - imwesten 13.02.19, 14:07
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Zwerg1511 13.02.19, 14:14
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - emmisya 14.02.19, 6:17
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- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Bineglücklich 15.02.19, 10:37
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