Geschrieben von niccolleen am 13.02.2019, 8:57 Uhr |
Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?
Bei uns muessen diese Sachen sogar unterschrieben werden.
Vielleicht kann die Lehrerin den Kindern die Tests in einer Stunde zum Anschauen geben, und nach 10 min wieder einsammeln. So koennen die Kinder Einblick bekommen und die Tests gehen nicht verloren.
Kann es sein, dass sie sie einfach nicht korrigiert oder halt erst irgendwann, wenn sie Zeit hat? Das koennte ich mir auch als Grund vorstellen.
lg
niki
- Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 12.02.19, 13:43
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - HSVMarie 12.02.19, 14:34
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Oktaevlein 12.02.19, 14:44
- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - Klosterfee 12.02.19, 15:06
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- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - kuestenkind68 13.02.19, 0:11
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- Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht? - niccolleen 13.02.19, 8:57
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- Re: Ja - Schulministerium NRW - cube 13.02.19, 9:46
- Re: Und noch etwas: - cube 13.02.19, 9:51
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