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Geschrieben von Klosterfee am 12.02.2019, 15:06 Uhr

Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Wie es in NRW aussieht, weiß ich nicht. Aber ich kann dir sagen, dass die Lehrer in Sachsen-Anhalt nicht verpflichtet sind, die Tests auszuhändigen, sondern diese in den Portfolios der Schüler abzuheften, um die Lernentwicklung zu dokumentieren. Und ich denke, dass es immer wieder Kinder gab, die die Tests nicht wieder abgegeben haben, so dass die Lehrkraft jetzt einen Riegel vorgeschoben hat. Auch ich habe Tests schon einbehalten, wo ich wusste, dass die nicht wieder zurückkommen. In der Regel sind das allerdings Elternhäuser, die eh nix interessiert.
Ja, die Lehrkraft ist verpflichtet, dich über den aktuellen Lernstand zu informieren. Dafür kannst du jederzeit einen Termin ausmachen und Einsicht ins Portfolio nehmen.

 
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