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Geschrieben von Julie am 05.03.2009, 20:47 Uhr

Stimmt so nicht - NRW

Wenn man in NRW sein Kind trotz uneingeschränkter GY-Empfehlung auf die RS oder HS schicken will oder trotz uneingeschränkter RS-Empfehlung auf der HS anmelden woill, MUSS die Schulleitung der aufnehmenden Schule die Eltern dahingehend beraten, der Empfehlung der Grundschule (GS) zu folgen. Wollen sie das nicht, wird den Eltern die Teilnahme am Prognoseunterricht EMPFOHLEN - als Entscheidungshilfe. Nimmt ihr Kind nicht am Prognoseunterricht teil, bleibt es beim Willen der Eltern.
Umgekehrt (trotz RS-Empfehlung Anmeldung am GY oder trotz HS-Empfehlung Anmeldung an RS oder GY) geht es NUR über den Prognoseunterricht - oder es bleibt bei der Empfehlung der Grundschule.
Fazit "Tiefer" geht immer - "höher" nur über Teilnahme am Prognoseunterricht.
Gruß, Julie

 
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