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Geschrieben von +emfut+ am 29.06.2007, 20:28 Uhr

stimmt es daß,....

In Bayern wird ab einem bestimmten T-Wert die Therapie bezahlt. Darüber hinaus gibt es den Nachteilsausgleich.

Es ist sicher eine Steigerung der Förderung möglich. Ich finde es zu wenig, aber das gilt sicher nicht nur in den alten Bundesländern und definitiv nicht nur für Legasthenie oder LRS. Kinder mit Dyskalkulie haben es noch schwerer, zumindest hier in Bayern. Da gibt es keinen Nachteilsausgleich und die Hürden für eine Förderung der Therapie sind viel höher.

Die Aussage ist mir deswegen so wie sie da steht zu pauschal.

Gruß,
Elisabeth.

 
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