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Geschrieben von cube am 18.04.2018, 9:20 Uhr

Schulgesetz NRW - Nachtrag

Die 3 Wochen beziehen sich idR auf weiterführende Schulen - für Grundschulen gilt eine Frist von 1 Woche. Diese ist aber eher eine Vorgabe, kein Gesetz. Im Zweifelsfall würde sich als auf das allgemeine Schulrecht bezogen, also auf die max. 3 Wochen.
Und wie immer ist dies Landesrecht und in anderen BL´s evt. anders geregelt. Nur so zur Info, bevor jetzt die 300 "Bei uns ist das aber nicht so"-Posts kommen ;-)

 
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