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Geschrieben von Henni am 01.03.2011, 14:00 Uhr

Quatsch!

"Auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde haben sich Kinder und Jugendliche an einer pädagogisch-psychologischen Prüfung (Schuleignungs- oder Schulleistungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen."


DA steht es zB !!!! Lies also bitte einfach mal im Schulgesetz § 82.

 
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