Geschrieben von Henni am 01.03.2011, 14:00 Uhr |
Quatsch!
"Auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde haben sich Kinder und Jugendliche an einer pädagogisch-psychologischen Prüfung (Schuleignungs- oder Schulleistungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen."
DA steht es zB !!!! Lies also bitte einfach mal im Schulgesetz § 82.
- Lehrer aus BW hier? Frage wegen Förderschule-Tests - nevin 01.03.11, 11:01
- Re: Lehrer aus BW hier? Frage wegen Förderschule-Tests - Holly Friday 01.03.11, 12:17
- Re: Lehrer aus BW hier? Frage wegen Förderschule-Tests - dhana 01.03.11, 12:27
- Re: Lehrer aus BW hier? Frage wegen Förderschule-Tests - trisha0570 01.03.11, 13:22
- JA - Henni 01.03.11, 13:37
- Re: JA - nevin 01.03.11, 13:49
- Quatsch! - Henni 01.03.11, 13:57
- Re: Quatsch! - Henni 01.03.11, 14:00
- Quatsch! - Henni 01.03.11, 13:57
- Re: JA - nevin 01.03.11, 13:49
- Re: Lehrer aus BW hier? Frage wegen Förderschule-Tests - glückskinder 01.03.11, 14:18
- Re: Ich verstehe das Problem nicht ganz... - Holly Friday 01.03.11, 14:43
- Re: Lehrer aus BW hier? Frage wegen Förderschule-Tests - doschia 01.03.11, 20:00
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Auf welche weiterführende Schule schickt ihr Euer Kind?
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Kann mir einer nen Tipp geben?
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