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Geschrieben von Henni am 18.04.2012, 13:45 Uhr

Oha...da ist aber was anderes im Busch!!!

Hallo

ich kann mir defintiv nicht vorstellen,d ass die Dinge genau so waren wie DU sie siehst und hier darstellst. Wenn eine LEHRERIN mit dem SChulamt droht (was dann sicher mit einer Meldung ans Jugendamt einhergeht) dann stehen da ganz andere Dinge im untergrund dahinter, aus schulischer Sicht. Das FASS aufmachen bezieht sich da garantiert auf EUER familiäres fass!!! Da wäre cih grundsätzlich nun erst mla vorsichtig...

Baseball: wo ist der Ball? Ncith auf hörensagen berufen und jemanden des Lüge bezichtigen, einfach den Ball besorgen und DANN noch mal meckern, wenns stimmt, dann war das defintiv DOOF vom Lehrer und er verdient nen Anschiss. Mehr aber auch nciht. Ind er schule haben sie garantiert KEINEN original Lederball, es sei denn die kidner haben ihn selbst mitgebracht was sie nciht durften. Ansonsten: Shit happens, natürlich trägt man keinen helm denn gespielt wird mit Softbällen, höchsten noch mit tennisbällen und bei JEDER Sportart kann das Auge verletzt werden. Das Leben besteht nun mal aus Risiken, kein normales Elternhaus lässt daraufhin ein Kind nciht mit auf eine Klassenfahrt!! Das hat mit blabla über sicherheit und personal ncihts zu tun! Willst du dein Kidn iN Watte packen? Was kann die Aufsicht zB dafür, wenn zB genen Ende der Pause dein kind in die Hecke geschupst wird? Dass er sich verletzt etc ist nun mla PECH und passiert ganz einfach JEDES Kidn verletzt sich mal,,,,einige aus welchen Gründen acuh immer halt öfter...das ist doch kein Grund, nciht auf Klassenfahrt zu gehen???? Das hat doch auch mit der Aufsicht ncihts zu tun...!!! Die Aufsicht endet ZB bei uns auch druchaus 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn, man KANN Kinder nciht pasuenlos beaufsichtigen und es ist auch rechtlich NICHT erforderlich!!! , es sind SCHULkinder, kein kiGa!! Du beaufsichtigst ihn auch nciht ununterbrochen, oder???

Es ist absolut korrekt, bei verdachtsfällen dem Amtsarzt zu informieren..WIR alle hier wissen NICHTS von eurer häuslichen Situation... aber was hast du zu verlieren wenn der Amtsarzt dich einlädt?
Zur Klassenfahrt: sie ist grundsätzlich PFLICHT, das stimmt so. Gründe GEGEN eine Teilnahme müssen erläutert werden, es gelten ZB religiöse Gründe und zB auch gesundheitliche. es können auch psychische sein, also ANGST. Alll dies lässt du dir dann eben vom Amtsarzt bescheinigen...

aber WILLST du das? Die Schulleiterin handelt absolut korrekt so wie es ist, da kannst du ncihts gegen machen, sie darf JEDERZEIT bei begründeten Verdacht einen Amtsarzt hinzuziehen, denn GENAU das ist ja, was ansonsten alle immer fordern: EINGREIFEN wenn man den verdacht hat, mit dem Kind und der Familie stimmt was nicht. Wenn bei euch alles okay ist hast du cnihts zu verlieren und gibts dann eben dein kind wegen der psychischen Krankheit in Behandlung.

 
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