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Geschrieben von Reni+Lena am 08.11.2013, 10:11 Uhr

Nur in die Kopfnote...nicht ins übertrittszeugnis!!!!

Bei uns ist das definitiv so, dass NUR die proben zählen.

Hab bereits das 3te kind an dieser Schule in Klasse 4 und es war schon immer so und wurde auch dieses jahr wieder am Elternabend gesagt.
Das einzige was sie einbeziehen ist eine referatsnote in deutsch..das wars aber dann auch.

Die lehrerin hat auch gesagt, dass nach den neuen richtlinien seit diese verbindliche probenanzahl eingeführt wurde NUR die schriftlichen Noten für das Übertrittszeugnis zählen.
Mündlich fließt kediglich in die Kopfnote ein...die ist aber völlig wurscht in bayern...

Lg reni

 
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