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Geschrieben von Reni+Lena am 18.11.2011, 9:47 Uhr

nein

auch keine Teilschuld., weiß ich sicher!
Der Schulweg muss so gestaltet sein, dass das Kind ihn ohne Elternhilfe bewältigen kann. Egal wie! Dafür hat der gesetzgeber zu sorgen. Ist nun keine ordentliche ampel da und kein Schulweghelfer, das Kind rennt über die fahrbahn und verursacht einen Unfall...ist es auf dem Schulweg KEINE Aufsichtspflichverletzung.
ist das Kind nachmittags zur freundin unterwegs, geht den selben Weg und rennt auf die fahrbahn..sieht die sache schon wieder ganz anders aus.

lg reni

 
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