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Geschrieben von glückskugel am 21.08.2008, 9:08 Uhr

@Nathalie (zum Posting unter Aktuell)

Kurz nochmal zum Thema Sicherheitsverwahrung:

Lies Dir einfach mal die Paragraphen 66a, 66b des Strafgesetzbuches (StGB) und 275a der Strafprozessordnung (StPO) durch.

Ohne Worte! Ein Musterbeispiel für einfache und klare Gesetzgebung *ironieoff*

Solange wir in Deutschland solche Gesetzt haben, werden immer wieder "Verfahrensfehler" gemacht werden und wirklich unverbesserliche Straftäter auf freien Fuß kommen.

LG,
Stefanie

 
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