Geschrieben von glückskugel am 21.08.2008, 9:08 Uhr |
@Nathalie (zum Posting unter Aktuell)
Kurz nochmal zum Thema Sicherheitsverwahrung:
Lies Dir einfach mal die Paragraphen 66a, 66b des Strafgesetzbuches (StGB) und 275a der Strafprozessordnung (StPO) durch.
Ohne Worte! Ein Musterbeispiel für einfache und klare Gesetzgebung *ironieoff*
Solange wir in Deutschland solche Gesetzt haben, werden immer wieder "Verfahrensfehler" gemacht werden und wirklich unverbesserliche Straftäter auf freien Fuß kommen.
LG,
Stefanie
- @Nathalie (zum Posting unter Aktuell) - glückskugel 21.08.08, 9:08
- @glückskugel - Nathalie B. 21.08.08, 22:20
- @Nathalie - glückskugel 22.08.08, 9:36
- @glückskugel - Nathalie B. 21.08.08, 22:20
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