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Geschrieben von Nathalie B. am 21.08.2008, 22:20 Uhr

@glückskugel

Hallo,

Danke für Deine Mail.

Ich tue es mir immer ein bisschen mit dem Juradeustch, habe es mir trotzdem reingezogen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, nachdem ich auch die Bezugsparagrafen noch gelesen habe, hing es wohl vom verpassten Termin der 6 Monate vor Freilassung für den Antrag auf Sicherungsverwahrung ab oder?

Alles andere ist so klar geregelt und passte doch 100%ig auf seine Anklage. Das ist aber immer das Problem in solchen Situationen, ein Mensch "vergißt" etwas. So war es auch im Fall Stefanie aus Dresden, daß die Wohndaten des rückfälligen Täters nicht aktuell waren.

Ändern kann man es nicht, weder Paragraf noch Mensch, ich kann nur selbst als freier Mensch entscheiden, wie ich mein Leben und das meiner Liebsten in diesen Zusammenhänge gestalten will (sicherheit, Freiheit, eigene Verantwortung..)

LG
Nat

 
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