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Geschrieben von mams am 11.09.2011, 13:16 Uhr

max 10 euro-wo steht das?

"Der Beamte darf, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in
bezug auf sein Amt annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten
Dienstbehörde. Die Befugnis zur Zustimmung kann auf nachgeordnete Behörden übertragen werden."

inoffiziell toleriert man geschenke bis zu einem wert von 10,- €. alles was darüber hinausgeht, muss die lehrkraft ablehnen oder ihren dienstvorgesetzten um erlaubnis fragen.

 
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