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Geschrieben von lotte03 am 11.09.2011, 16:30 Uhr

10€? Vorteilsnahme?Auch für Ang....

In fast allen Bundesländern wird es für Beamte und folgerichtig auch für Angestellte eine Beschränkung geben, was man eben aus dem Amt heraus annehmen darf und kann und was eben nicht. Für Nds. gilt ganz klar:die oben gepostete 10€ Grenze gilt für allgemeine Geschenke- die üblichen Werbegeschenke etwa. Selbstverständlich kein Geld, keine Gutscheine, kein Schmuck, keine Sonderpreise usw- sonst gilt halt Vorteilsnahme im Amt.
Allerdings gilt es in Nds.die Zustimmung von "Aufmerksamkeiten aus dem dienstlichen Umfeld heraus (z. B. Klassenlehrerschaft/ Elternschaft) z. B. zu Geburtstag usw. im angemessenen Umfang als erteilt" Sprich: angemessene Geschenke einer Gruppe -sei es nun der Eltern oder der Schüler- sind erlaubt und gestattet. ICH finde unter Auslegung dieser Vorschrift 20 bis 25 € als durchaus angemessen. Wer es nachlesen will: http://www.schure.de/20411/15,3,03102,2,4.htm Also bitte nicht immer blind diese 10€ Grenze nennen- es darf zu besonderen Anlässen auch mal ein bisschen mehr sein...............

 
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