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Geschrieben von 4+mehr-Mama am 19.04.2007, 11:35 Uhr

@Mandy wg. Fahrradprüfung

Hallo Mandy,

nur mit nachgerüstetem Licht wird Deine Tochter nicht durch die Fahrradprüfugn kommen und darf damit eigentlich nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Lt. StVZO ist eine funktionstüchtige (immer, nicht nur nachts), feste Beleuchtung m. Dynamo Pflicht (Batterien könnten auch mal leer sein!); der Rest darf nur zusätzlich angebaut werden:


"Eine unabhängige Lichtmaschine - 3 Watt- (Dynamo) für
- einen weißen Scheinwerfer vorn und
- eine rote Schlußleuchte hinten (darf auch mit einer Standlichtanlage gekoppelt sein)
Nur zusätzlich erlaubt: batterie- oder akkubetriebene Stecklichter. Nicht erlaubt: fest angebrachte blinkende Lichter [§ 67 StVZO]."

Hat denn das Rad alle anderen erforderlichen Teile (Refelktoren vorne, hinten, Speichen/refelktierende Reifen)?

LG

 
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