Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von wickiemama am 01.12.2010, 16:44 Uhr

kann mich mal einer aufklären - LRS...

wir sind aus Bayern,
ich weiß nicht ob meine INfos richtig sind: legasthenie und LRSs sind zwei unterschiedliche Diagnosen. Die Legasthenie diagnostiziert der Kinderpsychologe, die LRS der Schulpsychologe.
Soweit weiß ich das von der Lehrerin.
Bei der Legasthenie läuft der nachteilsausgleich übers Kultusministerium (das weiß ich vom Kinderpsychologen)
Ist das bei der LRS auch so? oder läut das alles über die Schule? Also entscheidet die Schule über den Nachteilsausgleich?

 
29 Antworten:

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von golfer am 01.12.2010, 17:08 Uhr

geh auf Schulberatung Bayern....da ist alles erklärt....Schulpsychologin darf nur LRS.....alles andere macht dann der Kinderpsychologe odr - wie bei uns - besonders ausgebildete Therapeuten......LRS gilt 2 Jahre.....Lega ist legenslänglich da nciht therapierbar...lt. Definition....und die Vorteile die dein Kind bekommt sind extrem unterschiedlich....wie haben heute die Eintragung der Legastenie beantzragt.....nähres gerne über PN

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von leaelk am 01.12.2010, 17:46 Uhr

Hallo,
mein Kind hat eine diagnostizierte und eingetragene LRS und bekommt KEINEN Nachteilsausgleich und das frustriert es zutiefst.

Wünsche Euch da mehr ERfolg.
Wir sind im Übrigen in NRW.

LG Kerstin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von dhana am 01.12.2010, 18:04 Uhr

Hallo,

nein, ist so nicht richtig.

Lese-Rechtschreibschwäche ist sozusagen als vorrübergehend und therapierbar angesehen, die Diagnose gilt deswegen auch immer nur für 2 Jahre - die Legasthenie ist lebenslang und man kann sie zwar verbessern, aber sie wird nie ganz weggehen.
Diagnostizieren kann das ein SPZ oder der Schulpsychologe.

Nachteilsausgleich kann es für beides geben - für LRS entscheidet das der Schulleiter - bei Legasthenie muss der Ausgleich gewährt werden. In Regel schlägt bei der LRS ein Schulspychologe vor wie vorgegangen werden soll - und welche Unterstützung gemacht werden soll.

Über das Kultusministerium läuft gar nix.

Ich kann dir sagen wie es bei uns abgelaufen ist - wir sind mit meinem Sohn schon länger an der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Behandlung und dort lief wegen seiner Auditiven Wahrnehmungsstörung eh schon die Diagnostik, als der Verdacht geäussert wurde, das LRS/Legastenie im Raum stehen. Deswegen wurde das dort gleich mitgetestet. (SPZ gibt es bei uns keines, das macht alles die KJP).
Bei dem Test werden die Intelligenz der Lese-Rechtschreibleistung gegenüber gestellt - und dabei kommt ein Zahlenwert für Lesen und für Rechtschreiben raus. Und dann gibt es den Grenzwert - alles was drüber ist, ist Legasthenie - alles was drunter ist ist LRS. Mein Sohn lag genau an der Grenze, so das er jetzt die LRS bestätigt bekam, aber schon gleich mit dem Hinweis auf eine Manifestierung der Legasthenie. In der 4. Klasse zum Schulübertritt muss sowieso nochmal getestet werden - also ist das momentan egal.

Mit der Auswertung vom Test musste wir zur Zuständigen Schulspychologin - welche dann die Feststellung machte, nach dem Zahlenwert hat er das wirklich und die Info an die Schulleitung weitergab welche Unterstützung/Nachteilsausgleich sinnvoll wären.
S. bekommt somit den kompletten Nachteilsausgleich - Rechtschreibung wird nicht gewertet, ihm werden alle Aufgaben (in HSU oder Mathe, ...) vorgelesen (Prüfungen schreibt er also in einem extra Zimmer) und er bekommt mehr Zeit .

War unser Ablauf für Bayern.

LG Dhana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 19:33 Uhr

danke...
der Nachteilsausgleich wird bei uns kein Problem. Er bekommt jetzt schon mehr Zeit und die Lehrerin meinte heute zu mir wir sollen doch schauen ob wir die LRS durchkriegen. Legasthenie hat er mit ziemlicher Sicherheit nicht.
Er wurde letztes Jahr bei einem Kinderpsychater schon getestet. Der meinte zu mir:" er hat eine deutliche Rechtschreibschwäche, langt aber net um es beim Kultusministerium durchzukriegen" (?)
Wenn er es nur bestägigen muß und die Schule ihr Ok geben muß dann hätten wir es ja...
Die Schulpsychologin ist seit Oktober erkrankt, mindestens bis weihnachten wird sie noch ausfallen. Da einen zeitnahen Termin zu bekommen ist nahezu unmöglich...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von golfer am 01.12.2010, 19:58 Uhr

wer sagt das er keine Legasthenie hat....die Lehrerin.......hüstel....die kann das gar nciht sagen hat mir meie Therpeutin gesagt weil sie gar nciht die Ausbildung dafür aht.....stimmt.....und in bayern nützt dir für Lega die Schulpsycho gar ncihts....da musst dann nochmal bei Kinderpsycho oder bei einer speziell ausgebildeten Therapeutne testenlassen....und allein mehr Zeit nützt gar ncihts.....besonders viel bringt das vorlesen der Aufgaben in Mathe und HSU.....ach ja und Textverständniss und Rechtschreibproben werden ciht mehr bewertet.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 20:41 Uhr

er hat mit Lesen und textverständniss keinerlei Probleme.Im Gegenteil
Lesen ist eher guter Durchschnitt. Er hat in der ersten nach 4 Wochen fließend lesen können. Er hat nur Probleme im Rechtschreiben. Die Noten belaufen sich in allen Fächern bei 2 oder3. Auch in Deutsch. Ausgenommen Rechtschreibung da hat er immer immer immer eine 6. Als hätte er noch nie was davon gehört....
Das gute fließende Lesen und das gute textverständnis war ja im Februar das problem bei dem Kinderpsychater, sonst hätten wir den Nachteilsausgleich schon bekommen...
Ich sollte dazu sagen, daß er ADS hat. Er ist ein extremer träumer und die Zeit bringt ihm schon ganz viel, nur eben in der Rechtschreibung nicht....
Beim Kinderpsychater haben wir nächste Woche sowieso einen Termin wegen ADS...
Darum geht es mir eben. Wenn doch die Schule schon meint er hätte eine LRS und sind bereit ihm den Nachteilsausgleich zu geben (der Vorschla kommt ja von der Schule) können wir das nicht gleich bei dem Kinderpsychater bekommen? Der uns ja shon vor nem knappen Jahr eine "Rechtschreibschwäche" bestätigt hat (er meinte nur das würden wir beim Kultusministerium nicht durchbekommen...)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von Huhn am 01.12.2010, 20:52 Uhr

Seit wann gibt es einen Unterschied zwischen LRS und Legasthenie???

Hier ein Auszug aus Sachsen-macht-Schule (Handlungsorientierung):

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesverbandes Legasthenie und
Dyskalkulie e. V. zur Früherkennung und Behandlung der Lese-Rechtschreib-Schwäche empfiehlt folgende Definition:
»Die Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) bezeichnet eine umschriebene Störung im Erlernen der Schriftsprache, die nicht durch eine allgemeine Beeinträchtigung der geistigen Entwicklungs-,
Milieu- oder Unterrichtsbedingungen erklärt werden kann. Vielmehr ist die Legasthenie das Ergebnis von Teilleistungsschwächen der Wahrnehmung, Motorik und/oder der sensorischen Integration, bei denen es sich um Anlage bedingte und/oder durch äußere schädigende Einwirkungen entstandene Entwicklungsstörungen von Teilfunktionen des zentralen
Nervensystems handelt.«

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 21:01 Uhr

der Unterschied ist das die Legasthenie ein (Schul-) Leben lang gilt, Die LRS muß jedes zweite Jahr neu ausgestellt werden.
LRS ist eine Schwäche die vergehen kann. Legasthenie ist angeboren und genetisch bedingt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Es ist so:

Antwort von Miolilo am 01.12.2010, 21:04 Uhr

"Die Legasthenie diagnostiziert der Kinderpsychologe, die LRS der Schulpsychologe."

Stimmt nicht ganz.
Es muss ein Kinderpsychiater sein.
Der diagnostiziert LRS oder Legasthenie, die beide vom Schulpsychologen bestätigt werden müssen (aufgrund der Bescheinigung vom Arzt, aufgrund der Infos der Lehrerin o.ä.)
Beides, LRS und Legasthenie können aber auch direkt vom Schulpsychologe oder auch von der Beratungslehrerin diagnostiziert werden.

"Bei der Legasthenie läuft der nachteilsausgleich übers Kultusministerium (das weiß ich vom Kinderpsychologen)"

Nein, das ist nicht richtig so.
Bei der Legasthenie wird von der Lehrerin die Rechtschreibnote komplett ausgeklammert bei der Notengebung Deutsch.

"Ist das bei der LRS auch so?"
Auch hier hat "nur" die Schule bzw. die Lehrerin was damit zu tun.
Sie wird die Rechtschreibnote zurückhaltend mit in die Deutschnote einbeziehen. Sie hat hier Spielraum.

Mio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Es ist so:

Antwort von golfer am 01.12.2010, 21:06 Uhr

"Beides, LRS und Legasthenie können aber auch direkt vom Schulpsychologe oder auch von der Beratungslehrerin diagnostiziert werden."

definitiv in Bayern nicht.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Es ist so:

Antwort von Miolilo am 01.12.2010, 21:07 Uhr

" "Beides, LRS und Legasthenie können aber auch direkt vom Schulpsychologe oder auch von der Beratungslehrerin diagnostiziert werden."

definitiv in Bayern nicht....."

Definitiv in schon.
Selbst schon mehrfach so durchgeführt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Zusammenfassung

Antwort von golfer am 01.12.2010, 21:09 Uhr

Nachteilsausgleich:
Der Schulpsychologe gibt der Schule eine Empfehlung über Ausmaß und Inhalte der für den betreffenden Schüler notwendigen bzw. geeigneten Förder- und Hilfmaßnahmen. Bei der Entscheidung ds Schulleiters sind diese Empfehlungen des Schulpsychologen zu berücksichtigen.
-Zeitzuschlag bis zu 50% bei schriftlichen Arbeiten (in allen Fächern), er wird gemäß der Empfehlung des Schulpsychologen vom Schulleiter festgelegt.
-Ersatzweise mündliche Leistungsfeststellung,
-Vorlesen gestellter Aufgaben bei Übungen und Leistungserhebungen,
- so weit mögliche mediale Hilfen, z.B. Computer
Leistungsbewertung:
-Befreiung von schriftlichen Leistungserhebungen u Rechtschreibkenntnissen; bei freiwilliger Teilnahme nur verbale Beurteilung,
-keine Benotung der Rechtschrift bei schriftlichen Arbeiten (z.B. Aufsatz, HSU),
-keine Benotung der Rechtschrift in anderen Fächern,
-keine Benotung der Leseleistungen,

Nachteilsausgleich im Überblick:

Bei LR-Schwäche x="Muss"-Bestimmung, o= nur bei Empfehlung des Schulpsychologen
Deutsch: x keine Bewertung der Rechtschreibung bei allen übrigen Leistungserhebungen
o Keine Benotung von Diktaten
o Verkürzte Diktate
o Zurückhaltende Gewichtung von Diktaten
o Zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis

Fremdsprachen:
0 Stärkere Berücksichtigung der mündlichen Leistungen ("Soll""-Bestimmung)
Übrige Fächer:
x Die Rechtschreibung darf nicht in die Notengebung einfließen

und bei LR-Störung also Legasthenie:

Deutsch: x Befreiung von der Pflicht, Diktate mitzuschreiben
x Keine Bewertung der Rechtschreibung im Fach Deutsch
x Keine Berücksichtigung der Rechtschreibleistungen im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis
Fremdsprachen:
x Keine Benotung von Lesen und Rechtschreiben in der Fremdsprache
x Gewichten der schrifltlichen und mündlichen Leistungen im Verhältnis 1:1
x Bei der mündlichen Note werden Stegreifaufgaben nicht einbezogen
Übrige Fächer:
x Die Rechtschreibung darf nicht in die Notengebung einfließen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

auch Bayern:

Antwort von magistra am 01.12.2010, 21:10 Uhr

Bei uns am Gymnasium diagnostiziert ebenfalls der Schulpsychologe sowohl LRS wie auch Legasthenie. Beides kann auch ein Kinderpsychiater diagnostizieren.
Wie haben hier in der Gegend ein besonders tolles Exemplar dieses Berufstandes. Da kommen schon mal Eltern zu mir und fragen: "Was ist denn besser? Der Dr. XY sagt, ich darf mir selbst ankreuzen, was mein Kind hat."
Auch beliebt: "Jetzt hat mein Kind seit drei Wochen den LRS-Schein uns es hat ihm noch nix gebracht."
Aber, um fair zu bleiben, wir haben hier auch Kinder, die wie geschaffen sind für den Nachteilsausgleich. Die eben wirklich die zusätzliche Zeit nützen und sich richtig reinhängen. Es ist schon sinnvoll, wie es ist, auch wenn es manchmal seltsam ist mit unseren vielen LRSlern und Legasthenikern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Es ist so:

Antwort von golfer am 01.12.2010, 21:10 Uhr

warum hat es dan unsere Schulpsychologin nicht gemacht und mich an den Kinderpsycho weiter geleitet......hast ev. eine weitergehende Ausbildung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Es ist so:

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 21:11 Uhr

also mir hat die lehrerin heut auch gesagt, daß die LRS die Beratungslehrerin diagnostizieren könnte...
aber das ist ja relativ egal. Wir haben eh nächste Woche einen Termin bei einem Kinderpsychater, der auch schon ausgesprochen hat daß mein Sohn mit Sicherheit eine Rechtschreibschwäche hat.... Langt es denn wenn er mir das schriftlich gibt und ich es bei der Schule einreiche (die ja nur darauf wartet den Nachteilsausgleich zu gewähren)?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

yep, das reicht owt.

Antwort von magistra am 01.12.2010, 21:14 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Weil

Antwort von Miolilo am 01.12.2010, 21:14 Uhr

Vielleicht weil die meist chronisch überlastet sind?
Oft ist es so, dass eine Schulpsychologin für einen ganzen Kreis zuständig ist.
Daher sind sie "froh", wenn die Eltern die Diagnose von einem niedergelassenen Kinderpsychiater ausstellen lassen und sie dieses dann bestätigt.

Mio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

beantragung

Antwort von golfer am 01.12.2010, 21:14 Uhr

ich habe heute über unsere Therapeutin die Beantragung des Lgatenie Scheins angestossen....die reicht dann ihre -diagnosen an die Beratungsstelle und die gibt dann ein Schreiben an die Schule weiter.....wobei es verschiedene Arten gibt ....die einen eher beim lesen die anderen eher beim schreiben uoder auch bedes zusammen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: yep, das reicht owt.

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 21:16 Uhr

danke, das wollt ich hören ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wie gesagt

Antwort von Miolilo am 01.12.2010, 21:21 Uhr

"Langt es denn wenn er mir das schriftlich gibt und ich es bei der Schule einreiche (die ja nur darauf wartet den Nachteilsausgleich zu gewähren)?"

Der Schulpsychologe wird es noch bestätigen.
Im Grunde reine Formsache, nur es kann ein paar "Tage " daueren.
Bei uns war es dann immer so, dass man als Lehrerin dazu dann immer noch Hinweise bekommen hat, wie man den Nachteilsausgleich durchführen soll.

Mio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie gesagt

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 21:25 Uhr

bei einem anderen Jungen aus der Klasse (der hat aber die Legasthenie) wurde das Attest von dem (gleiche) Kinderpsychater ausgestellt und hat dann rückwirkend für das laufende Schuljahr gegolten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ja, das ist durchaus möglich

Antwort von Miolilo am 01.12.2010, 21:29 Uhr

"und hat dann rückwirkend für das laufende Schuljahr gegolten."

Ganz allgemein muss man übrigens sagen, dass die LRS und Legasthenieregelung in Bayern recht gut klappt und auch recht gut umgesetzt wird.

An größeren Schulen gibt es dazu auch noch LRS-Kurs (werden ab einer bestimmten Anzahl von Schülern gestattet), die Förderung erfolgt aber größtenteils auch über niedergelassene Institute, finanziert vom Jugendamt.

Mio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ja, das ist durchaus möglich

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 21:43 Uhr

also danke nochmal, die Infos waren jetzt echt gut. Und ich hoffe dieses Problem löst sich dann ab nächste Woche... Das würde meinem Sohn den schulalltag echt erleichtern!!! Auch die Lehrerin meinte heute wir wollen alles versuchen, daß er wieder gerne in die Schule geht.
Ich find sie richtig nett (auch wenn sie Käppis aus dem fenster wirft ;-) und ich das nach wie vor nicht verstehe)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ja, das ist durchaus möglich

Antwort von Miolilo am 01.12.2010, 21:48 Uhr

"(auch wenn sie Käppis aus dem fenster wirft ;-) und ich das nach wie vor nicht verstehe)"

Vielleicht versteht sie es selber auch nicht mehr.

Manchmal passiert sowas, halb ernst, halb scherzhaft und dann liegt in dem Fall am Ende eine Kappe draußen.
Nicht gut - keine Frage.
Aber doch auch kein Drama...

Mio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ja, das ist durchaus möglich

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 22:08 Uhr

-
Vielleicht versteht sie es selber auch nicht mehr.-


das kann schon sein, es gab noch einen Fall wo eine kleine Ungerechtigkeit meinen Sohn getroffen hat. Ihn hat es sehr beschäftigt, ich hab aber kein Drama draus gemacht (sowas passiert eben). Sie hat diese Geschichte heut angesprochen und hat gefragt ob er es ihr übel genommen hat. Sie hätte sich wohl über ein anderes Kind geärgert uns er war in diesem Grüppchen dabei (mitgehangen mitgefangen). Sie meint manchmal reagiert sie wohl etwas zu impulsiv, meint das aber nicht so. Und die Kinder dürfte ihr aber durchaus auch sagen wenn sie sich ärgern und man könne das alles besprechen.
Fand ich sehr sehr nett von ihr und macht die ganze Sache schon sehr menschlich...Die Sache mit der Käppie hab ich natürlich nicht angesprochen (betrifft ja nicht mein Kind) wird sich aber wohl ähnlich verhalten...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ja, das ist durchaus möglich

Antwort von wickiemama am 01.12.2010, 22:11 Uhr

alles in allem halte ich sehr viel von ihr.
Wir haben uns diese Lehrerin für die Klasse gewünscht (haben nach einem schwierigem 2ten Schuljahr den Rektor gebeten) und haben sie bekommen.
Ich finde sie sehr kompetent (hab ich aber bei der Käppigeschichte auch schon geschrieben)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann mich mal einer aufklären - LRS...

Antwort von Huhn am 02.12.2010, 13:12 Uhr

Nein, das stimmt nicht. Meine Tochter hat eine LRS, wir haben daher ein Dokument und das gilt LEBENSLANG!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

gilt wohl nur für Bayern....

Antwort von Huhn am 02.12.2010, 13:15 Uhr

denn, wie gesagt, in Sachsen gibt es keine Trennung LRS und Legansthenie.
Beides ist das Gleiche!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: gilt wohl nur für Bayern.... - ja, Bayern unterscheidet

Antwort von dhana am 02.12.2010, 15:04 Uhr

Hallo,

in Bayern wird da unterschieden - wobei es beim Nachteilsausgleich wenig Unterschiede bis keine gibt - aber Legastenie gilt für die ganze Schulzeit - Ausnahme 4. Klasse - da müssen alle Kinder egal welche Diagnose nochmal getestet werden.
LRS muss alle 2 Jahre neu überprüft und bescheinigt werden.

Lg Dhana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.