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Geschrieben von LuAnJo am 02.10.2010, 20:56 Uhr

Hier ein paar Grundlagen

Hallo,
gesetzliche Grundlagen sind in Sachsen
- das Schulgesetz § 26a
- Schulgesundheitspflege -Verordnung §§2,3,4,5
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen §11

Wenn man nicht möchte das das Kind teilnimmt, muss man die Untersuchung bei einem Hausarzt machen und die Kosten privat tragen. Man ist verpflichtet schulrelevante Befunde der Schule mitzuteilen.

LG

 
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