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Geschrieben von MiniMama am 04.07.2007, 8:35 Uhr

Fragen zum Thema Übertritt

Hallo,

meine Tochter kommt nach den Ferien in die 3. Klasse und so langsam beginne ich mir Gedanken zu machen, wie's bei uns nach der 4. dann weitergehen wird. ok ist bisschen früh, da meine Kleine aber ziemich faul ist, denke ich, ich sollte da nix verschlafen...... ;-)

Kann mir denn jemand hier erklären, wie das alles läuft? Wir sind aus BaWü, ist da z.B. die Empfehlung der SChule bindend? Wer entscheidet das? Worauf basiert die Empfehlung? Gibt es bestimmte Notengrenzen wo gesagt wird Gymn., Realsch. oder Hpt.schule?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

liebe grüße :-)
minimama

 
6 Antworten:

Re: Fragen zum Thema Übertritt

Antwort von Birgit67 am 04.07.2007, 8:56 Uhr

die Lehrer stellen nach dem ersten Schulhalbjahr eine Empfehlung aus, die aber nicht bindend ist, wenn die Lehrer sagen Realschule aber du willst Gymnasium, dann kannst Du das auch durchsetzen wenn es sein muss.

Es gibt auch eine Notengrenze, d.h. ein Kind das aufs Gymnasium soll muss in den Hauptfächern einen Notendurchschnitt von 2,4 haben.

Aber jeder Schritt muss genau überlegt werden. Mein Grosser lernt unheimich leicht, d.h. eigentlich lernt er gar nicht und hat trotzdem nur 1er und 2er in den Arbeiten egal welches Fach (abgesehen von Reli, aber das liegt wohl mehr am Lehrer). Er wird aufs Gymnasium gehen denke ich mal.

Mein Kleiner ist genauso schlau - nur er muss halt lernen um den gleichen Wissenstand zu haben wie der Grosse, er hat schon mehr Probleme in der Rechtschreibung in der 1. Klasse wie mein Grosser in der 1. Klasse - was sich aber geben wird - und trotzdem wird mein Kleiner auf der Realschule besser aufgehoben sein wie auf dem Gymnasium, einfach weil er mehr lernen muss um so gut zu sein wie sein Bruder ohne lernen.

Mach Dir also mal keinen Kopf, Durchsetzen als Eltern kannst du alles, ich weis das von einer Freundin die Lehrerin ist, fast alle Eltern wollen ihre Kinder auf dem Gymnasium sehen koste es was es wolle. finde ich nicht gut, ich denke der Lehrer weis genau, was gut für das Kind ist und was nicht.

Gruss Birgit

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Re: Fragen zum Thema Übertritt

Antwort von max am 04.07.2007, 9:04 Uhr

Lisa kommt auch in die 3. Klasse. Da wir aber aus Ö sind ist es hier sowieso anders. Sie tut sich relativ leicht, ist nur etwas langsam bei allem. Trotzdem wird sie eher für Hauptschule geeignet sein denke ich. Problem nur: unsere HS hier im Ort wo sie ja hingehen müsste ist sehr schlecht (viele, viele Ausländer). Und ich hoffe dass sie an eine andere HS gehen kann was nicht so leicht werden wird.

lg max

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Re: Fragen zum Thema Übertritt

Antwort von lisah am 04.07.2007, 10:16 Uhr

Hallo, also in Baden-Württemberg ist die Grundschulempfehlung bindend. Nicht so wie Birgit67 geschrieben hat. Wenn in der Grundschulempfehlung Hauptschule oder Realschule steht und Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du dein Kind zu einer Nachprüfung schicken (die aber so schwer ist, daß es fast nie Kinder packen).
Ich glaube bis Notendurchschnitt 2,4: Emfpehlung Gymnasium, bis Durchschnitt 3,0 Empfehlung Realschule und alles was schlechter ist Hauptschule.

Es gibt aber auch Kinder die mit einem Notendurchschnitt von z. B. 2,2 keine Empfehlung fürs Gymnasium bekommen. Die Lehrer dürfen auch das mündliche und das Verhalten miteinbeziehen.

Hat dein Kind eine Lehrerin mit der es nicht klarkommt und bei der es noch von den Noten auf der Kippe steht, dann hat es Pech.

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Re: Fragen zum Thema Übertritt

Antwort von lisah am 04.07.2007, 10:16 Uhr

Hallo, also in Baden-Württemberg ist die Grundschulempfehlung bindend. Nicht so wie Birgit67 geschrieben hat. Wenn in der Grundschulempfehlung Hauptschule oder Realschule steht und Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du dein Kind zu einer Nachprüfung schicken (die aber so schwer ist, daß es fast nie Kinder packen).
Ich glaube bis Notendurchschnitt 2,4: Emfpehlung Gymnasium, bis Durchschnitt 3,0 Empfehlung Realschule und alles was schlechter ist Hauptschule.

Es gibt aber auch Kinder die mit einem Notendurchschnitt von z. B. 2,2 keine Empfehlung fürs Gymnasium bekommen. Die Lehrer dürfen auch das mündliche und das Verhalten miteinbeziehen.

Hat dein Kind eine Lehrerin mit der es nicht klarkommt und bei der es noch von den Noten auf der Kippe steht, dann hat es Pech.

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Re: Fragen zum Thema Übertritt

Antwort von sun1024 am 04.07.2007, 12:44 Uhr

Ich zitiere das Kultusministerium BW:

"Wird das Kind für die Realschule empfohlen, so müssen im so genannten Anmeldezeugnis (nicht in der Halbjahresinformation) im Durchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 3,0 erreicht werden. Bei einer Empfehlung für das Gymnasium muss der Notendurchschnitt in Deutsch und Mathematik mindestens 2,5 betragen. Nicht allein die Noten sind allerdings für eine Empfehlung ausschlaggebend.

Berücksichtigt werden auch das Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der Leistungen und die bisherige Entwicklung des Kindes, die erwarten lassen können, dass das Kind den Anforderungen der empfohlenen Schulart gewachsen sein wird.


Wenn Sie mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden sind, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie nehmen das Beratungsverfahren in Anspruch oder Sie melden Ihr Kind gleich zur Aufnahmeprüfung an, was Sie im Übrigen auch noch nach dem Beratungsverfahren machen können. In diesem Verfahren werden mehrere Kinder von einer Beratungslehrkraft getestet, die zwei verschiedene allgemeine Begabungstests durchführt, die landesweit einheitlich festgelegt und nach den vorgegebenen Normen ausgewertet werden.

Nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern tagt die Klassenkonferenz gemeinsam mit der Beratungslehrkraft, die stimmberechtigt ist, und beschließt die "Gemeinsame Bildungsempfehlung". Entspricht die Empfehlung den Vorstellungen der Eltern, so können sie ihr Kind an der gewünschten Schule anmelden. Ist dies nicht der Fall, können sie sich entscheiden, ob sie ihr Kind zur Aufnahmeprüfung anmelden wollen.


Die Aufgaben für die Aufnahmeprüfung werden zentral vom Kultusministerium - auf der Grundlage des Bildungsplanes der Grundschule und unter Einbeziehung von Lehrerinnen und Lehrern aller betroffenen Schularten - gestellt. Damit werden sowohl die Voraussetzungen der abgebenden Schulart als auch die Erwartungen der aufnehmenden Schularten berücksichtigt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Sollte das Kind den Durchschnitt für die gewünschte Schulart nach der schriftlichen Prüfung (3,0 für die Realschule, 2,5 für das Gymnasium) nicht erreicht haben, so wird eine mündliche Prüfung durchgeführt. Die Leistungen für die schriftliche und mündliche Prüfung zählen je zur Hälfte.


Die Prüfung am Ende des vierten Schuljahres ist keine endgültige Entscheidung, auch in der Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) sind Korrekturen der Schullaufbahn nach allen Richtungen möglich. Die Beratungslehrer und -lehrerinnen haben in der Orientierungsstufe einen weiteren Aufgabenschwerpunkt. Ein enger Kontakt zwischen Elternhaus und Schule ist auch in der Orientierungsstufe wichtig."

LG sun

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Re: Fragen zum Thema Übertritt

Antwort von MiniMama am 05.07.2007, 9:00 Uhr

Super, Danke Euch allen für die genauen Antworten.

Jetzt weiß ich ja Bescheid und kann mich sogar bisschen entspannen. Finde den geforderten Notendurchschnitt gar nicht sooo niedrig angesetzt.

danke & Lg
minimama :-)

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