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Geschrieben von Henni am 08.01.2008, 17:39 Uhr

Frage zur Aufsichtspflicht der Schule

Hallo

rein rechtlich ist das scho in Ordnung! Wenn die Leherin den Kidner das utraut, also der weg bekannt ist und die Kidner im 3. Schuljahr nun ja auch schon keien verkehrsanfänger mehr und wenn es keien RICHTIGEN schwierigkeiten auf dem Weg gibt, dann reicht es, wenn sie den Kindern den Weg mehrfach erklärt hat und nach ihrer Einschätzung da keien gefahr besteht. WENN was passiert muss sie das glaubhaft erklären können, dass es aus ihrer Sicht keien Einwände gegen den Schulweg gibt, (und das Stimmt) dann hat sie auch nicht ihre Pflicht fahrlässig verletzt!

LG HEnni

 
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