Geschrieben von Henni am 08.01.2008, 17:39 Uhr |
Frage zur Aufsichtspflicht der Schule
Hallo
rein rechtlich ist das scho in Ordnung! Wenn die Leherin den Kidner das utraut, also der weg bekannt ist und die Kidner im 3. Schuljahr nun ja auch schon keien verkehrsanfänger mehr und wenn es keien RICHTIGEN schwierigkeiten auf dem Weg gibt, dann reicht es, wenn sie den Kindern den Weg mehrfach erklärt hat und nach ihrer Einschätzung da keien gefahr besteht. WENN was passiert muss sie das glaubhaft erklären können, dass es aus ihrer Sicht keien Einwände gegen den Schulweg gibt, (und das Stimmt) dann hat sie auch nicht ihre Pflicht fahrlässig verletzt!
LG HEnni
- Frage zur Aufsichtspflicht der Schule - MiniMama 08.01.08, 16:28
- Re: Frage zur Aufsichtspflicht der Schule - Pemmaus 08.01.08, 16:45
- Re: Frage zur Aufsichtspflicht der Schule - Henni 08.01.08, 17:39
- Re: Frage zur Aufsichtspflicht der Schule - ajnam75 08.01.08, 18:49
- Re: Frage zur Aufsichtspflicht der Schule - Silvia3 08.01.08, 19:14
- Re: Frage zur Aufsichtspflicht der Schule - Beauschi 08.01.08, 19:51
- Re: Frage zur Aufsichtspflicht der Schule - Miolilo 08.01.08, 23:16
- Danke für Eure Antworten ..... - MiniMama 09.01.08, 8:54
- Re: Danke für Eure Antworten ..... - MAriakat 09.01.08, 19:27
- Re: Danke für Eure Antworten ..... - MiniMama 10.01.08, 21:23
- Re: Danke für Eure Antworten ..... - MAriakat 09.01.08, 19:27
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