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Geschrieben von Julie am 16.01.2011, 18:54 Uhr

Falsch !

Ich weiß gar nicht, woher das Gerücht kommt, dass es (in NRW) eine festgelegte Anzahl an Tagen gibt, für die die Schulleitung Schüler befreien kann (2 Tage pro Quartal wäre ja auch schon irre viel, dass wäre ja die Möglichkeit für 8 Tage im Schuljahr).
Tatsächlich hat die Schulleitung die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen eine Befreiung auszusprechen. In der entsprechenden Verordnung ist mW nicht einmal festgelegt, was ein "begründeter Einzelfall" ist. Hochzeit der Eltern (oder eines Elternteiles mit einem anderen Partner) ist sicherlich ein begründeter Einzelfall, Flitterwochen der Eltern (oder eines Elternteiles ......) ist definitiv keiner.
Also entweder Flitterwochen in den Ferien - oder ohne Kinder !!!

 
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