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Geschrieben von kleened am 09.09.2009, 11:10 Uhr

Fahrrad

Hallo !

Mein grosser geht nun seit einem Monat in die Schule und nun möchte er alleine mit dem Rad in die Schule.Ich habe in der schule nachgefragt und dort sagte man mir,er müsse einen Fahrradführereschein machen,eher dürfe er nicht.Wo lasse ich den sowas machen?
Kostet sowas was?

Danke

 
14 Antworten:

Re: Fahrrad

Antwort von Jayjay am 09.09.2009, 11:20 Uhr

Hi,
gemeint ist sicher die Radfahrprüfung, die in der dritten oder vierten Klasse gemacht wird.

LG
Jayjay

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Re: Fahrrad

Antwort von Miolilo am 09.09.2009, 11:51 Uhr

Damit ist eine Radfahrprüfung in der 4. Klasse gemeint.

Vorher sollten die Kinder auf keinen Fall allein am Straßenverkehr teilnehmen.
Viele Eltern schätzen das leider falsch ein. Erst neulich las ich eine Statistik, die aussagt, dass die Radfahrunfälle von Kinder enorm angestiegen ist.
Vielleicht können sie rein "technisch" Radfahren, aber sie können noch nicht gezielt lenken, Hindernissen ausweichen, auf den Punkt bremsen und vor allem können sie nicht vorausschauend fahren.

Verbieten kann es die Schule zwar nicht, aber es gibt eine eindeutige Empfehlung, es nicht zu machen.

Ich würde mein Erstklässler auf gar keinen Fall alleine mit der Rad zu Schule fahren lassen.

Sinnvoll wäre es z.B. die Kinder in Gruppen zu Fuß zur Schule laufen zu lassen, nachdem man zuvor den Weg mehrmals in Begleitung eines Erwachsenen absolviert hat (um z.b. Gefahrenstellen zu entschärfen)

Es gibt auch Schulen, die einen soganannten "walking bus" anbieten.
Eine gute Sache, wie ich finde!

Mio


In Schweden z.B. dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht alleine am Straßenverkehr teilnehmen!!!

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Re: Fahrrad

Antwort von Luni2701 am 09.09.2009, 14:36 Uhr

Bei uns dürfen/sollen sie es auch nicht vor der Radprüfung in der 4. Klasse. Kannst du ihn denn mit dem Rad bringen? Ansonsten würd ich ihn zu fuß laufen lassen.

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Re: Fahrrad

Antwort von Vesna am 09.09.2009, 14:37 Uhr

Das ist bei uns schon aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Erst nach der Radfahrprüfung in der 4. Klasse.
Die jüngeren Kinder dürfen nicht mit dem Rad kommen !!

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bei uns dürfen sie auch erst ab der dritten klasse alleine mit dem fahrrad fahren...

Antwort von wesermami am 09.09.2009, 15:10 Uhr

vorher ist meine tochter gelaufen, weil sie alleine wollte

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Re: bei uns dürfen sie auch erst ab der dritten klasse alleine mit dem fahrrad fahren...

Antwort von 20012006 am 09.09.2009, 15:29 Uhr

Hi,
bei uns dürfen Sie ab der 3 . Klasse mit dem Fahrrad kommen...Vorher war laufen angesagt

LG
Yvonne

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Jasmin fuhr schon das letzte Kindergartenjahr allein mit dem Fahrrad hin, und

Antwort von mic0202 am 09.09.2009, 16:05 Uhr

zur Schule fährt sie natürlich auch allein mit dem Rad..... sie ist jetzt in der 2. Klasse, und hat seit diesem Schuljahr einmal die Woche "Bike" als Unterrichtsfachin zwei Gruppen eingeteilt. Eine Woche ist Theorie (Verkehrsregeln, Schilder) und die nächste Woche dann praktisch. Die Schule hat auf dem Schulhof einen Fahrradparkour mit Zebrastreifen, Ampel, Kreuzung etc. und hat dafür sogar Fahrräder angeschafft 6 rote für die Mädchen und 6 blaue für die Jungen... finde ich total klasse

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Versicherung und Radfahrverbot

Antwort von Ebba am 09.09.2009, 17:04 Uhr

Nach Auskunft des adfc ist die Aussage, Kinder seien nicht unfallversichert wenn sie vor Ablegen der Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule kommen bzw. dies sei aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt, falsch, zumindest im Hinblick auf den Bayerische Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Ob das in anderen Bundesländern anders ist wage ich zu bezweifeln. Sicherheitshalber kann man ja mal bei Unfallversicherer nachfragen.
/cit/
Auch der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Schulkinder, der Bayerische Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV), bestätigt, dass für alle Schulkinder unabhängig von Altersstufe und Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule und zurück immer der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz bestehe.
/cit/
http://www.adfc-bayern.de/schulweg.htm

Anders als der Kfz-Führerschein ist der Fahrradführerschein keine Voraussetzung für die Berechtigung ein Fahrrad ohne Begleitung Volljähriger zu fahren. Sobald die Sorgeberechtigten nach Abwägung aller Umstände der Meinung sind, sie können ihren Sprössling allein mit dem Rad los schicken ist das IMHO auch in Ordnung. Natürlich müssen sie bei dieser Entscheidung Sorgfalt walten lassen und wissen wie ihr Kind Fahrrad fährt.
Guckst Du dazu auch hier:
http://www.adfc-bayern.de/dokumente/schulweg_rw_2005_6_radfahrverbot.pdf

Liebe Grüße
Ebba

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Re: Fahrrad

Antwort von dhana am 09.09.2009, 19:25 Uhr

Hallo,

bei uns ist es auch nicht erlaubt, das Kinder ohne Begleitung mit dem Fahrrad zur Schule kommen, bevor sie in der 4. Klasse die Fahrradprüfung machen.

Es werden sogar Eltern angerufen und gebeten die Kinder abzuholen, wenn eines ohne Eltern morgens kommt/ bzw heimfahren will.

Grüße Dhana

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Re: Fahrrad

Antwort von Ebba am 10.09.2009, 7:58 Uhr

Wo lebt ihr denn? In Ö ist die Rechtslage da glaube ich anders als in D.
Aber zumindest in D geht der Erziehungsauftrag der Schule nicht so weit den Kindern und Eltern reinzureden, wie der Schulweg bewältigt werden soll.
Was sie evtl. machen könnte, das müsste man dann mal genauer prüfen, ist, das Abstellen von Rädern auf dem Schulhof zu untersagen und keine sonstigen Abstellmöglichkeiten (Fahrradkeller) anzubieten. Da müssten dann aber eigentlich die Eltern auf die Barrikaden gehen in Zeiten des immer häufiger Beklagten Bewegungsmangels bei Kinder.
Im Übrigens sind es oft die Eltern die ihre Kinder mit dem Pkw zur Grundschule bringen, welche die Kinder die zu Fuß oder mit dem Rad kommen gefährden. Es ist erstaunlich, wie sehr sich die Perspektiven und Rücksichtnahmeansprücke ändern sobald Eltern in ihren Autos sitzen :-(.

Liebe Grüße
Ebba

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es scheint aber auch in D von schule zu schule unterschiedlich zu sein, denn

Antwort von mic0202 am 10.09.2009, 8:38 Uhr

in unserer schule ist es den schülern ab der ersten klasse erlaubt mit dem fahrrad zu kommen. die kids radeln ja auch in ihrer freizeit durch die gegend. unser ort hat 3000 einwohner, ist also auch kein "kaff" zwischen zwei kuhkoppeln.....

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Re: es scheint aber auch in D von schule zu schule unterschiedlich zu sein, denn

Antwort von kleened am 10.09.2009, 9:33 Uhr

Bei uns war irgendwann ein Zettel in der Pedelmappe,das Kinder erst die Prüfung machen müssen,bevor sie mit dem Rad in die Schule kommen dürfen.Aber es gibt auch Ausnahmen.
Ich muss dazu sagen,mein grosser hätte keine 5 min.zur Schule,muss über keine Strasse-Dorf eben.
Ausserdem war es nur eine Frage,übern Winter darf er eh nicht.

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Re: es scheint aber auch in D von schule zu schule unterschiedlich zu sein, denn

Antwort von Ebba am 10.09.2009, 12:53 Uhr

Ich halte ein solches Verbot, wie ich schon schrieb, schlicht für unzulässig. Ebenso im Übrigen auch der adfc:
/cit/
Das Radfahrverbot ist ein Eingriff in Grundrechte, nämlich in die
Handlungsfreiheit des Kindes und in das Erziehungsrecht der Eltern.
Für das Verbot fehlt die dafür notwendige gesetzliche Grundlage:
Zwar hat die Schule mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung
von Unfällen auch auf dem Schulweg zu sorgen, Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften, Verbote und Anordnungen sind zu
befolgen (§ 46 Abs. 1 und 3 der Allgemeinen Schulordnung NRW –
ASchO NW), jedoch bezieht sich diese Ermächtigung nur auf den
inneren Schulbereich, in dem Schulleitern die Umsetzung der Unfall-
verhütung obliegt (Abs. 2). Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt
sich aber nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach
Hause (§ 12 Abs. 1 ASchO NW). Für diesen Schulweg sind die Eltern
oder die älteren Schüler selbst verantwortlich.
Auch der „Gemeinsame Runderlass nordrhein-westfälischer
Ministerien“, der unter anderem die im vierten Schuljahr abzule-
gende Radfahrprüfung regelt, sieht im Abschnitt „Schutz des
Kindes als Radfahrer auf dem Schulweg“ kein Radfahrverbot vor.
Außerdem gilt auch für Kinder § 1 der Fahrerlaubnisverordnung.
Diese Grundregel der Zulassung lautet: „Zum Verkehr auf öffent-
lichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung
zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.“
/cit/
aus:http://tinyurl.com/nng4ba

Ich finde es unmöglich von SchuldirektorenInnen sich in Kenntnis der Unzulässigkeit einer solchen Anordnung dazu hinreißen zu lassen ein Radfahrverbot auszusprechen. Noch schlimmer, wenn er/sie es in Unkenntnis der Unzulässigkeit ausspricht.

Liebe Grüße
Ebba

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P.S.

Antwort von Ebba am 10.09.2009, 12:57 Uhr

Druck Dir doch mal die Ausführungen des adfc aus und frage den Direktor unter Hinweis auf die Ausführungen "Ich habe da gelesen ..." ganz freundlich und naiv, ob Dein Sohn wirklich nicht mit dem Rad allein zur Schule fahren dürfe.
(Wenn Du die Einschätzungen des adfc als pdf haben möchtest, dann google mal nach *zulässigkeit verbot schule fahrrad*. Zumindest bei mir ist es dann gleich der oberste Link.)
Ob Du Deinem Sohn dann tatsächlich gestattest ob er allein mit dem Rad zur Schule fahren darf, musst Du dann natürlich sorgfältig abwägen.

Liebe Grüße
Ebba

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