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Geschrieben von Tai am 10.07.2012, 18:59 Uhr

Empfehlung

Hallo,

die Empfehlung für die weiterführende Schulform war in NRW übrigens von 2007 bis 2011 durchaus verbindlich und nur durch Probeunterricht oder Klage zu ändern, hieß aber trotzdem nicht GymnasialZUORDNUNG oder RealschulEINWEISUNG oder HauptschulPFLICHT.

Wie heißen die Schulformvorschläge der Grundschullehrer denn in Bayern nun wirklich?

Früher gab es übrigens bei der Zentralen Studienplatzvergabe bei NC-Fächern für mache Bundesländerabiture Bonuspunkte und für andere Maluspunkte.
Die Ansprüche und Benotungen scheinen also schon unterschiedlich gewesen zu sein

Grüße
Tai (mit Südabitur)

 
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