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von danny81  am 08.07.2012, 17:18 Uhr

Sekundarstufe I

Hallo, vielleicht kann mich mal jemand aufklären.
Ich lese und höre oft, dass man nicht mehr sitzen bleiben kann in der Grundschule. Zählt das auch für die weiterführende Schulen? Wir kommen aus NRW.


LG Danny

 
5 Antworten:

Re: Sekundarstufe I

Antwort von Henni am 08.07.2012, 17:23 Uhr

Hallo

sitzen bleiben war schon immer sinnlos, es sei denn derjenige hatte durch Krankheit einfach den Stoff verpasst und eben so viel, dass es nicht nachzuarbeiten ist. Ansonsten ist erwiesen, dass fast niemand besser wird druchs wiederholen inder Sekundarstufe! Von daher ist es eine Frage der schulart! Auf dem Gym nciht mehr sitzenbleiben zu DÜRFEN käme ja dem Schulwechsel zur Realschule gleich. Nicht mehr sitzen bleiben zu MÜSSEN ist ja noch was anderes..worum geht`S denn genau? Also man KANN auf eigenen Wunsch sicher schon noch wiederholen, aber dies geeiere mit nem Taschenrechner nach Ausgleichsfächern zu suchen etc, das hört nun wohl auf...

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Re: Sekundarstufe I

Antwort von Birgit67 am 08.07.2012, 19:01 Uhr

also folgendes: Bei meinem Großen waren 2 Wiederholer in der 7. Klasse die das Klassenzeil davor nicht erreichten - einer davon erreichte ein 2. mal nicht das Klassenziel und musste wechseln auf die Realschule.

Zumindest ist das im Gym so - man kann 1x wiederholen beim 2. mal muss man die Schulform wechseln.

Gruß Birit

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Re: Sekundarstufe I

Antwort von Emmi67 am 08.07.2012, 23:04 Uhr

Bei uns, NRW,Gym, ist es so: In der 5. und 6. Klasse kann man nicht sitzenbleiben (Erprobungsstufe), allerdings muss man eventuell bei zu schlechten Leistungen nach der 6. Klasse abgehen. Ab der 7. Klasse kann man sitzenbleiben.

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Re: Sekundarstufe I

Antwort von 3wildehühner am 09.07.2012, 8:57 Uhr

was emmi schreibt ist richtig, zu ergänzen ist noch, dass man in der 6.freiwillig wiederholen kann.
ich sehe das wiederholen übrigens durchaus positiv. ich selber und auch weitere bekannte von mir haben dadurch sehr profitiert!
in der gesamtschule kann man übrigens nicht sitzen bleiben und wird bei schlechten leistungen runtergestuft, was einem evtl. die chance zum abi verbaut!

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Erprobungsstufe

Antwort von Reinhardus am 10.07.2012, 17:16 Uhr

"Bei uns, NRW,Gym, ist es so: In der 5. und 6. Klasse kann man nicht sitzenbleiben (Erprobungsstufe)"

FALSCH für NRW!!! - vgl. gegebenenfalls BASS 13-21Nr1.1/Nr1.2 §12

Nach der Jgst6 gibt es sehr wohl eine Versetzung.
Bei Nichtversetzung am Ende der Jgst6 entscheidet die Vers.-konverenz des Gymnasiums, ob bei einer Wiederholung der 6 an derselben Schulform die Aussicht auf eine spätere Versetzung bietet. Ansonsten entscheidet die Konferenz, dass die Schule verlassen werden muss. Nach Wahl der Eltern dann vom Gymnasium in die 7 der Gesamtschule, Realschule oder Hauptschule.
Für andere Schulformen gelten entsprechende Regelungen.
Also gibt es Versetzungen am Gymnasium ab Klasse 6. Freiwillige Wiederholungen dort gibt es nur nach Klasse (Jgst) 5.
Man beachte auch, dass nicht mehr nach jeder Jgst. der Wechsel zur Real- oder Hauptschule möglich ist, z.B. nach 9 und 10 (G13).

Viele Grüße
R

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