Geschrieben von Ebba am 20.01.2009, 21:01 Uhr |
eingeschränkte Gymnasialempfehlung
Theoretisch kannst Du in NRW, nach einem Beratungsgespräch am Gymnasium, Dein Kind an diesem Gymnasium anmelden (guckst Du § 8 V Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS - http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_GS.pdf).
Wie es praktisch aussieht kann ich Dir nicht sagen, habe aber läuten hören, dass Kinder mit eingeschränkter Empfehlung an einigen Gymnasien nicht genommen werden, wenn genug andere Anmeldungen da sind. Ob dem so ist oder ob es sich um eine Legende handelt weiß ich nicht.
Liebe Grueße
Ebba
- eingeschränkte Gymnasialempfehlung - amy2 20.01.09, 20:17
- Re: eingeschränkte Gymnasialempfehlung - Ebba 20.01.09, 21:01
- Re: eingeschränkte Gymnasialempfehlung - 3wildehühner 21.01.09, 11:07
- Re: eingeschränkte Gymnasialempfehlung - Ebba 20.01.09, 21:01
Ähnliche Fragen im Forum Grundschule:
Nochmal Gymnasialempfehlung
Hallo, kann mir jemand sagen, ob eine Gymnasialempfehlung, die jetzt zum 1. Halbjahr 4. Klasse, ausgesprochen wird, zurückgenommen werden kann? BEi uns muß eine Empfehlung ausgesprochen werden, wenn in den 4 Hauptfächern maximal Zweien sind. Angenommen im 2. Halbjahr wird ...
von Maroly 15.01.2008
Stichwort: Gymnasialempfehlung
Saxophon?
Tochter wünscht sich ne Katze. Wer kennt sich aus?
Englischunterricht in der Grundschule
Unvollständige Mappen...
Mein Sohn kann sich von nichts trennen.....
Tierkostüm...
Aufforderungsform
Mein sohn ist ein mathegenie, naja nicht ganz:)
Nochmal eine Fragen wg. Legasthenie (Benotung)