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Geschrieben von Ebba am 20.01.2009, 21:01 Uhr

eingeschränkte Gymnasialempfehlung

Theoretisch kannst Du in NRW, nach einem Beratungsgespräch am Gymnasium, Dein Kind an diesem Gymnasium anmelden (guckst Du § 8 V Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS - http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_GS.pdf).

Wie es praktisch aussieht kann ich Dir nicht sagen, habe aber läuten hören, dass Kinder mit eingeschränkter Empfehlung an einigen Gymnasien nicht genommen werden, wenn genug andere Anmeldungen da sind. Ob dem so ist oder ob es sich um eine Legende handelt weiß ich nicht.

Liebe Grueße
Ebba

 
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von Maroly 15.01.2008

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