Geschrieben von hase67 am 15.02.2006, 11:08 Uhr |
Die Einnahmen sind in der Tat das Problem...
... die müssten streng genommen versteuert werden, bzw. ein Schulförderverein, der ja als gemeinnütziger Verein keine Gewinne erwirtschaften darf, darf streng genommen auch kein Geld für Tombola-Lose verlangen. Wohl aber darf er Spenden entgegen nehmen - gegen Spendenquittung. Das ist das einzige Problem, das ich in diesem Zusammenhang sehe.
Aber mal ehrlich: Bei wie vielen Kindergarten-/Schulfesten werden solche "schwarzen Einnahmen" gemacht? Man sollte es vielleicht nicht an die große Glocke hängen bzw. sich überlegen, ob man die Einnahmen aus der Tombola nicht als Spenden deklariert. Habt ihr für den Schulförderverein keinen rechtlichen Beistand? Der müsste eigentlich Rat wissen.
Grüßle
Nicole
- Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig? - 58er 15.02.06, 10:49
- Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig? - tinai 15.02.06, 10:52
- Die Einnahmen sind in der Tat das Problem... - hase67 15.02.06, 11:08
- Re: Die Einnahmen sind in der Tat das Problem... - 58er 15.02.06, 11:24
- Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig? - RenateK 15.02.06, 12:04
- Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig? - mini99 15.02.06, 12:12
- Ja, das ist ein Problem - Elisabeth mit Fumi & Temi 15.02.06, 13:47