Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 15.02.2006, 13:47 Uhr |
Ja, das ist ein Problem
Bei einem KiGa hier in der Nähe stand die EB-Vorsitzende eine zeitlang mit einem Bein im Gefängnis, weil eine Buchprüfung im KiGa gemacht wurde und die "schwarzen Kassen" aus Spielgeld, Einnahmen von Festen und Verlosungen und was da sonst noch zusammenkommt gefunden wurden. Der KiGa ist allerdings in kirchlicher Trägerschaft, da war das auch noch 'ne Ecke komplizierter.
Für einen Förderverein ist es nicht illegal, aber man MUSS es angeben. Der KiGa/Hort selber darf sowas NICHT veranstalten. Dann muß es entweder der Träger machen (eine Kirche z.B. ist ja auch gemeinnützig), oder der Elternbeirat. Wenn Ihr einen Förderverin habt, ist der doch sicher ein e.V., oder? Ein e.V. hat ja sowieso eine prüfbare Buchhaltung. Dann müßtet Ihr Euch mal erkundigen, wie das zu buchen ist. Wir haben als Kassenwart einen Juristen und ich gehe davon aus, daß der das richtig macht, deswegen habe ich mich noch nicht näher damit beschäftigt ;-). Aber ich weiß von ihm, daß solche "Geld-Beschaffungs-Aktionen" zwar zulässig, aber kompliziert zu buchen sind.
Notfalls müßte das zuständige Finanzamt bzw. die zuständige Steuerbehörde Euch weiterhelfen können. Die sind dazu verplichtet, Auskunft auf solche Fragen zu geben.
Gruß,
Elisabeth.
- Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig? - 58er 15.02.06, 10:49
- Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig? - tinai 15.02.06, 10:52
- Die Einnahmen sind in der Tat das Problem... - hase67 15.02.06, 11:08
- Re: Die Einnahmen sind in der Tat das Problem... - 58er 15.02.06, 11:24
- Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig? - RenateK 15.02.06, 12:04
- Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig? - mini99 15.02.06, 12:12
- Ja, das ist ein Problem - Elisabeth mit Fumi & Temi 15.02.06, 13:47