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Geschrieben von Henni am 28.09.2010, 12:39 Uhr

Das MUSS die SChule sogar!

Hallo

die Schule muss vor einem schulverweis erst das Kind in eine Parallelklasse überweisen. Das ist in den erziehungs und Ordnungsmaßnahmen des jeweiligen bundeslandes so festgelegt. Erst nachdem dies geschehen ist kann bei einem weiteren Vorfall weiter vorgegangen werden. Von daher ist einspruch sozusagen sinnlos, dennoch darfst du natürlich auch vpr dem Schulleiter deine Bedenken äußern. LG HEnni

 
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