Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Anda am 13.11.2009, 8:05 Uhr

Bauchgefühl

Hallo,
ja, genau mit diesem Argument.
Kindern wird von allen Präventionsexperten (Mut tut gut, Fühlfragen, etc.) immer wieder geraten in zweifelhaften Situationen auf ihr Bauchgefühl zu hören. Und die dabei vorgestellten Situationen sind teilweise wirklich einfacher zu entscheiden als die oben genannte.
Warum sollte Mutter dann nicht auch auf ihr Bauchgefühl hören.

Es geht ja nicht darum, Kindern überflüssigerweise etwas zu verbieten (meine Kinder dürfen ziemlich viel - auch Sachen, die ich selber nicht gut finde.)

Wenn aber eine Mutter ein scheinbar sinnloses ungutes Gefühl hat, sollte sie schon hinterfragen, woher das kommt und im Zweifelsfall auch mal eine unpopuläre Entscheidung trefffen. Da kann auch kein anderer raten - das muss die Mutter selber entscheiden - es sind ihre Kinder, denen etwas passieren kann.
Spaß um jeden Preis und weil alle anderen es tun, muss nicht sein. Eigenständiges Denken und Handeln sind gefragt.

Wie gesagt, ich denke nicht, dass in diesem Trampolinpark etwas passieren wird (in unserer örtlichen Spielhalle hat sich zwar ein Kind mal am Trampolin den Rücken verletzt, sicherlich eher selten, aber möglich) - aber wenn die Mutter ein schlechtes Gefühl dabei hat, wird es einen Grund dafür geben, vorallem, wenn sie ihren Kindern sonst viel erlaubt.

Davon abgesehen, jede Mutter hat eine andere Vorstellung davon, was für das eigene Kind gefährlich ist und was nicht. Was Mutter x harmlos findet, ist für Mutter y gefährlich und andersherum. Die Gefahren einer Freizeitveranstaltung liegen ja nach Temperament und Erfahrung der Mutter in anderen Bereichen - und das sollte man akzeptieren.

LG
Anda

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.