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Geschrieben von glückskugel am 04.01.2009, 15:38 Uhr

Also ich kann deine Sorge verstehen...

Klar besteht Schulpflicht, aber die Klassenlehrerin kann bis zu drei Tage beurlauben. Das ist in so einem Fall schon mal möglich, wenn das Kind sonst immer zuverlässig in die Schule geht. Ich würde aber eher vermuten, dass die Lehrerin sich dann gemeinsam mit der Mutter um eine Lösung bemüht. Sie weiß vielleicht noch besser, wer aus der gleichen Richtung kommt und das Kind mitnehmen kann.

 
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