Die Geburt

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Geschrieben von mamavonbaby am 27.12.2021, 10:55 Uhr

… Unterschiede privat / allgemein

Nun ja genau kann ich es nicht sagen, da ich beim ersten wie du eine vaginale Geburt und dann einen (Wunsch) Kaiserschnitt hatte. (beim ersten wr ich noch gesetzlich versichert)

Ich musste vorher einen Vertrag unterschreiben, das ich die Rechnung dann auch bezahle, wo eine allgemeine Klausel drin stand..die etwa so allgemein klang...."ich übernheme alle erdenklich anfallenden Kosten"....das habe ich streichen lassen und durch..ich übernehme alle Kosten die mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge für einen Kaiserschnitt anfallen, eine vaginale Geburt lehne ich prinzipiel ab und werde keine Kosten die durch Unterlassung entstehen tragen. (so in etwa war mein Zusatz).

Da musste ich dann echt diskutieren, weil die die das macht sowas wohl noch nie hatte. Und ich aber meinte ich unterschreibe keinen Allgemeinwisch, der dem KH alles abzurechnen erlaubt und dann auch noch gegen meinen Willen nur weil ich durch falsche Versprechen das ich einen Kaiserschnitt bekomme hergelockt wurde.

(Ich hatte auch eine erste Geburt wo mir der gewollte Kaiserschnitt ausgredet wurde und ich am Ende eine schlimme vaginale Geburt hatte)
Sie holte dann noch jemanden dazu und der Allgemeine Teil wurde dann gesrichen und der Zusatz wurde handschriftlich dazugeschrieben.

Weil ich privat verscihert war, bekam ich kein Essen, weil das von anderen geliefert wird...die mich immer vergessen haben.

Ansonsten kann ich zumindest auf der Wochenbettstation keinen Unterschied feststellen...die wissen ja auch nicht wer wie versichert ist.

 
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