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Geschrieben von Steffi528 am 04.07.2012, 20:24 Uhr

Veranlagungen stehen da zum Glück nicht drin

Denn da müsste man ja in die Köpfe der Menschen sehen.

Auch wenn es schwer fällt, ein Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.
Wenn seine Schuld aber bewiesen ist, dann muss der Rechtsstaat sich da auch durchsetzen (und auch die kath. Kirche!)

 
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