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Geschrieben von guinan am 04.07.2012, 19:56 Uhr

@Steffi + @mf4

Steffi:
Was ist das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis?

Soweit ich weiß, gibt es so etwas hier in Ö nicht. Hier steht nur drin, ob man schon mal Angeklagt war. Nichts weiter.

Da würden "Veranlagungen" nicht drin stehen.

mf4:
übergriffig bedeutet sexuell angreifen!
Wen ich wüsste, dass jemand, der mit Kindern arbeitet, solche Intentionen hat oder hatte, würde ich es auf jeden Fall weitergeben!
Das habe ich auch schon gemacht. Da ging es nicht um den Beruf, sondern um eine Freundschaft bei FB.

 
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