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Geschrieben von Mikako1990 am 02.08.2019, 18:28 Uhr

Rechtliche Frage

Ev kennt sich einer von euch aus, ich Google mir die Finger wund....

Ich hab für November einen Kurs für Fusspflege gebucht bei Firma XY.

Nun bekam ich heute eine Mail das die Fusspflege Trainerin dies nicht mehr anbiete bei ihnen im Shop/Firma und der Kurs gestrichen sei, dafür an dem Datum aber ein anderer Kurs stattfinde für Frenchdesign/Babyboomer der finanziell den selben Wert hat. Geld bekäme man nicht zurück, man könne entweder am neuen Kurs teilnehmen oder für das Kursgeld einen anderen Kurs nach Wahl buchen oder online einkaufen. Kurs ist per Vorkasse bezahlt von mir...

Können die das machen? In den Agbs steht kein Geld zurück wenn man krank ist am Kurs oder nicht erscheint etc. Das ist ja klar, aber der Fehler liegt ja bei ihnen?
ich würd gern das Geld wieder haben aber ich werd auf das kein Geld zurück verwiesen und auf die Alternativ Angebote die sie machen zur Entschädigung plus 5% Rabatt für den nächsten Einkauf.

Ist das Geld jetzt quasi echt fix bei ihnen?? Hab ich da keine Chance?

 
20 Antworten:

Re: Rechtliche Frage

Antwort von HeyDu! am 02.08.2019, 18:49 Uhr

Was steht denn ganz präzise im Vertrag?

Steht da: Falls der Kurs nicht stattfindet/ zustande kommt ...

Es kommt halt sehr auf das Kleinklein an.

An sich, nein können Sie nicht. Dir steht die vereinbarte Leistung zu bzw. Dein Geld... im Zweifel sogar Schadenersatz in Höhe der Differenz, die er anderswo mehr kostet...

aber es kann auch sein es handelt sich um Auskenner und der Vertrag gibt es her ;-)

Wirklich pauschal nicht zu beantworten. Bei näheren Angaben, schau ich gern ins Gesetz. Mir fetzt BGB :-)

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Mikako1990 am 02.08.2019, 18:59 Uhr

Ich zitiere:
Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag jedoch rechtlich geltend und kann nicht storniert werden.

......
Die Anmeldung ist mit der Bezahlung verbindlich und kann nicht widerrufen bzw. zurückerstattet werden.

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Mutti69 am 02.08.2019, 19:01 Uhr

Wenn ich es recht verstehe, ist das ja ein gänzlich anderer Kursinhalt?
Gebucht war Fußpflege, erhalten wirst du kosmetisches Nageldesign?

Es ist Ausland, aber ich denke, das ist in keinem Land zulässig.
Das ist ja vergleichbar mit: ich habe einen Mini bestellt, der ist nicht mehr lieferbar und so bekomme ich ein E-Bike im gleichen Wert.

Würde ich konsequent schriftlich ablehnen und Geld mit Angabe einer Frist zurückfordern!
Ich gehe auch davon aus, es ist ein Betrag im hohen 3-stelligen oder gar 4-stelligen Bereich?

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Heydu!

Antwort von Saarlandmami2 am 02.08.2019, 19:02 Uhr

Ich bezweifle, dass in der Schweiz Deutsches Recht angewendet werden kann..

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Mutti69 am 02.08.2019, 19:05 Uhr

Und bei der Ablehnung unbedingt darauf hinweisen, dass der GEBUCHTE INHALT eben NICHT angeboten wird!

Ein Vertrag ist keine Einbahnstraße.

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Mikako1990 am 02.08.2019, 19:16 Uhr

Ja ist ein komplett anderer Kursinhalt. Ich will ja erst die Basics lernen und danach darauf aufbauen step by step...
ja es hat genug gekostet.

Den angebotenen ersatzkurs möchte ich auch mal machen aber eben, erst die Basics erlernen...

Ich ruf an Dienstag mal direkt an oder morgen, Samstag haben sie geöffnet und schau mal was ich erreiche. Oder ist sowas schriftlich besser? Hm ev ja wegen beweislage.. Ich hab garkeine Lust auf Streit aber so ist ja echt doof..

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Mutti69 am 02.08.2019, 19:18 Uhr

Wenn du es nicht ganz so offiziell machen möchtest, schreib erstmal eine Mail und schau, ob und wie sie reagieren.

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Mikako1990 am 02.08.2019, 19:24 Uhr

Mach ich. Ich finde sowas sehr unangenehm.

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Wie gesagt, Auszüge reichen nicht zur Einschätzung...

Antwort von HeyDu! am 02.08.2019, 19:25 Uhr

Für mich klingt es nach einem Kurs/ Seminar, daher ist schon der Begriff Kaufvertrag in meinen Augen falsch.

Für mein Empfinden (ohne den Vertrag gesehen zu haben) handelt es sich um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB.
Der Dienstvertrag ist schuldrechtlicher Vertrag, durch den der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Geschuldet wird vom Dienstverpflichtenten die Leistung, in Abgrenzung zum Werkvertrag aber nicht der Erfolg. (Man garantiert also nicht, dass Du das "Handwerk" hinterher beherrschst.)

Wurde das ganze übers Internet abgewickelt? Internetanmeldung?

Es wurde ja Leistung x vereinbart, es ist unzumutbar nun an einem anderen Kurs teilnehmen zu müssen. Man hat den Termin ja nicht auf später verschoben sondern will gänzlich nicht leisten. Daher Geld zurück...

Aber wie gesagt, ohne Gewähr. Da müsste man schon jedes Detail kennen.

Steht nirgendwo etwas von:
Die xy kann wegen zu geringer Beteiligung, Ausfall eines Trainers oder aus anderen berechtigten Gründen...( vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet ... )

Irgendwo muss doch etwas stehen, was passiert, wenn der Kurs abgesagt wird.

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Re: Heydu!

Antwort von HeyDu! am 02.08.2019, 19:26 Uhr

Schweiz? Wo steht was von Schweiz?

Dann kann man natürlich alles Geschriebene als gegenstandslos betrachten.

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von HeyDu! am 02.08.2019, 19:30 Uhr

Schriftlich, Mail oder Brief ist egal aber nachweisbar monieren. Je nach Reaktion dann weiter ;-)

Und Dir muss es nicht unangenehm sein. Die erfüllen den Vertrag nicht...

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Mutti69 am 02.08.2019, 19:39 Uhr

Man kann etwas freundlich, sachlich aber bestimmt formulieren.
Das muss einem nicht peinlich sein!

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Re: Heydu!

Antwort von Mutti69 am 02.08.2019, 19:41 Uhr

Wir haben tatsächlich einen hohen Anteil an aktiven Schweizern hier. Ich weiß auch nicht, warum kaum einer direkt darauf hinweist. Man kennt aber seine Pappenheimer mit der Zeit

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Re: Heydu!

Antwort von HeyDu! am 02.08.2019, 19:51 Uhr

Danke Dir, war mir nicht bewusst.

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Re: Heydu!

Antwort von Saarlandmami2 am 02.08.2019, 20:09 Uhr

Ich dachte du liest so aktiv mit und weist das mikado aus der Schweiz kommt

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Re: Heydu!

Antwort von HeyDu! am 02.08.2019, 20:11 Uhr

Nö. Ich führe keine Protokolle zu Namen, überlass ich anderen

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Saarlandmami2 am 02.08.2019, 20:12 Uhr

Mikako auf jeden Fall schriftlich per Mail das ansprechen.

Schreibe einfach sachlich so wie hier und dann schaue was passiert

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Johanna3 am 02.08.2019, 21:51 Uhr

Nein, du kannst dein Geld zurückfordern. Immerhin wird nicht einmal ein gleichwertiger Kurs angeboten.

Das wäre ja so, als würde man dir sagen, die von dir bestellte Waschmaschine wäre nicht mehr lieferbar - aber da du schon bezahlt hast, würde man dir einen Trockner des gleichen Preises zukommen lassen.

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Re: Heydu!

Antwort von Silvia3 am 03.08.2019, 0:26 Uhr

Schweizer und deutsches Recht sind recht ähnlich. Ich würde einfach pokern und auf Basis deiner Angaben eine knallharte E-Mail schreibt. Es ist davon auszugehen, dass der Laden auch nicht rechtlich beraten wird und damit zu beeindrucken ist.

Peinlich/unangenehm ist hier gar nichts, das Vorgehen ist eine Frechheit.

Silvia

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Re: Rechtliche Frage

Antwort von Anna3Mama am 03.08.2019, 13:24 Uhr

Denke, das ist im schweizer Recht sehr ähnlich, kannst ja mal genauer nachlesen.

https://www.weka.ch/themen/recht/allgemeines-privatrecht/leistungsstoerungen/article/der-verzug-rechtsfolgen-nach-107-or/

In Deinem Fall liegt auf jeden Fall eine Leistungsstörung vor und Du hast ein Rücktrittsrecht. Eine Nichterfüllung des Vertragsinhaltes, ggf auch ein Verzug, falls sie die Leistung später irgendwann doch noch erbracht wird. Wenn man unfreundlich sein will, könnte man auch eine Täuschung ins Feld führen.

Ich würde ihnen freundlich darlegen, dass Du den gebuchten Kurs gerne wahrnimmst, falls er zu einem späteren Termin doch noch stattfindet mit Frist bis zum... und unter der Voraussetzung, dass Du an diesem Tag Zeit hast. Am angebotenen Alternativkurs hast Du aktuell kein Interesse, da der Kursinhalt ohne den Grundkurs für Dich keinen Nutzen hat.

Weitere Angebote im aktuellen Kursprogramm sagen Dir nicht zu, sodass Du an einer Wandlung in Form eines Gutscheines kein Interesse hast.
(Was kann man denn online Einkaufen bzw wäre das keine Option?)

Bitte um Überweisung des Betrages xxx bis zum 31.08.2019 auf mein Konto xyz.

Wenn nicht überwiesen wird, dreimal abmahnen, beim dritten Mal einen Passus einfügen im Sinne von
Sollte die Zahlung bis zu diesem Datum nicht erfolgt sein, sehe ich mich gezwungen, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten.

Denk dran, das ist ein Unternehmen, keine gute Bekanntschaft, da kann man auch formell werden.

Viel Erfolg!

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