Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Assen08 am 25.02.2021, 19:59 Uhr

kann das echt sein?

Die Steuerberater rechnen ja auch nach einer Gebührenverordnung ab.
Auf der Rechnung für die Leistung muss der entsprechende Abschnitt/Paragraph der Verordnung stehen und anhand dessen lässt sich nachlesen, woran der Wert der Leistung bemessen wird.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.