März 2012 Mamis

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Geschrieben von zessi am 06.12.2011, 14:49 Uhr

Beschäftigungsverbot

wann kann ich ein beschäftigungsverbot bekommen?

ich bin jetzt seit zweiwinhalb wochen krankgeschrieben wegen einem nierenstau bzw. einmal eine woche, dann war ich einen tag arbeiten und dann weiter krankgeschrieben bis einschließlich morgen. meine chefs meinten, dass ich wohl jetzt nicht mehr arbeiten kommen sollte, weil die meinen es sei für mich zu belastend und für sie ist es einfacher zu planen, wenn ich die wissen, dass ich nicht komme. finde ich ja schon super von denen, dass sie mir das so sagen.

problem ist, dass ich mich nicht bis zum mutterschutz krankschreiben lassen kann, da ich sonst in den krankengeldbezug rutsche und sich das ja auch auf das elterngeld auswirkt. (oder sehe ich das falsch?). ich habe auch noch eine symphysenlockerung die mir ernsthaft zu schaffen macht und ich weiss, dass ich so enen büroalltag auch gar nicht mehr schaffen würde.

meint ihr mein arzt kann deswegen ein BV aussprechen?

danke schon mal für eure antworten

 
7 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von angel2009, 28. SSW am 06.12.2011, 15:06 Uhr

Das kann dir keiner mit Ja oder Nein beantworten!
Aber ich kann dir nur empfehlen mit deinem Arzt zu sprechen, erkläre Ihm deine Lage.....

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Lilisu, 28. SSW am 06.12.2011, 16:07 Uhr

Hi zessi

wegen des nierenstaus bin ich mir nicht sicher, aber ich habe ja auch probleme mit der symphyse und da ich unter chronischen schmerzen leide, wollte meine ärztin mir bv ausstellen. ich wollt aber nicht und ließ mich erstmal ne woche krankschreiben. wie es mit eg usw wäre weiß ich zwar nicht, aber bv wäre meiner meinung nach gerechtfertigt.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Flo2012, 26. SSW am 06.12.2011, 16:18 Uhr

Hallo, ich würde dir auch empfehlen, mit dem arzt darüber zu sprechen. sollte er kein bv aussprechen, würde ich das wiederum dem AG mitteilen... der hat dann ja auch die möglichkeit, die unter fortbezahlung deiner bezüge freizustellen (wenn er besser planen will). ich ärgere mich gerade a bissl über den arbeitgeber. nicht jede schwangere fällt automatisch sofort aus

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von zessi am 06.12.2011, 16:44 Uhr

also mir bereitet die symphyse auch arge probleme und auch die bandage hilft nicht wirklich besonders viel.

also über meinen arbeitgeber braucht man sich wirklich nicht zu ärgern, da er es wirklich nicht böse meint nach dem motto, dass schwangere ausfallen und so. er will das eigentlich zu meinem besten und zum besten des babys. er ist wirklich ein sehr netter und kinderfreundlicher mensch (hat selbst zwei kleine kinder). er will wirklich die belastung von mir fernhalten und mir nichts böses.

ich habe ja morgen wieder nen termin beim arzt und dann werde ich sehen, das der so zu der ganzen sache sagt.

und natürlich muss ich jetzt auch wieder nierenschmerzen bekommen, wo ich dachte, dass es besser geworden ist.... ich könnte echt heulen weil mich das so aufregt, dass es nicht wirklich besser wird und mir dann die hebamme auch noch heute gesagt hat, dass es sein kann, dass ich nen kaiserschnitt bekommen muss, wenns mit der symphyse nicht besser wird... kann man aber erst gegen ende der schwangerschaft entscheiden... tolle wolle sag ich euch

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von märzmami19, 26. SSW am 06.12.2011, 16:46 Uhr

Hallo

Bei mir wa das so ich bin seit 4 Monaten mit beschäftigungsverbot zu Hause , weil ich in der Arbeit wegen der schlechten luft oft um gekippt bin.
Mein Arzt meinte zwar das das kein Grund für ein BV wäre. Ich bin dann mit dem Zettel den der Arbeitgeber bestätigen muss dass er keine leichtere Arbeit für dich har zum Chef und alles ist glatt gelaufen.

Einfach mal deinen Fa fragen ob er dir das ausstellen würde und wenn den Chef einverstanden ist dürfte das kein Problem sein.

Lg und viel Glück das das mit dem Nierenstau wieder besser wird

Laila

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mel+3, 26. SSW am 06.12.2011, 17:55 Uhr

Schwangerschafts bedingtes Krankengeld wirkt sich nicht aufs Elternheld aus.

Und eine Symphysenlockerung bedeutet nicht automatisch KS. Meine Freundin hatte das ganz schlimm und bekam ihren Sohn völlig normal zu hause!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von zessi am 06.12.2011, 18:28 Uhr

die hebamme meinte ja auch nicht zwangsläufg, dass es zum kaiserschnitt kommen muss, sollte aber den gedanken durchaus mal denken.

ich habe da nur ein wenig bedenken, da ich eh nen hüftschiefstand habe und da hat bedenken habe, aber ich warte einfach mal ab, wie sich das weiterentwickelt.

gut zu wissen, dass schwangerschaftsbedingtes krankengeld sich nicht aufs elterngeld auswirkt.

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