Geschrieben von wildbluete am 03.07.2019, 12:56 Uhr |
Wie viel Urlaub, wenn Kind krank ist?
Hallo, weiß jemand, wie viel Urlaub man bekommt, wenn das Kind krank ist? Und hat dann entweder die Mutter oder der Vater diese Urlaubstage oder beide zusammen? Falls ersteres: Kann man seine Urlaubstage wegen krankem Kind auch auf seinen Partner übertragen?
Re: Wie viel Urlaub, wenn Kind krank ist?
Antwort von lilly1211 am 03.07.2019, 13:11 Uhr
Wieso sollte man Urlaub bekommen wenn das Kind krank ist?
Das hab ich noch nie gehört.
Du kannst dich ohne Bezahlung freistellen lassen, wenn das Kind gesetzlich versichert ist bekommst du einen Teil des Verlustes von dessen Kasse erstattet.
Diese 10 Tage könnte man sich übertragen lassen von einem Elternteil auf den anderen wenn der Arbeitgeber mitspielt.
Ergänzung
Antwort von Trini am 03.07.2019, 13:23 Uhr
Den Schein zur Kinderbetreuung kann nur ein Elternteil zur Zeit nutzen.
Und es macht auch keinen Sinn, wenn beide zu Hause bleiben (außer, man will Urlaub machen).
"Teilt" man sich eine Krankheit, muss der Kinderarzt mehrere Scheine für genau benannte Zeiten ausstellen. (Einen für Montag bis Mittwoch und einen für Donnerstag und Freitag z.B.). Der AG trägt dann in diesem Schein den Verdienstausfall ein und man leitet es an die KK des KINDES weiter.
Trini
übertrag nur möglich
Antwort von mellomania am 03.07.2019, 14:43 Uhr
wenn BEIDE AG und BEIDE KK einverstanden sind. gilt dann für ein jahr.
jeder hat pro kind pro jahr 10 Tage. man erhält normalerweise keine bezahlung vim AG in der zeit, wohl aber einen ausgleich von der kk. manche AG aber machen auch vier bezahlte tage. da musst du bei dir im Vertrag genau nachsehen bzw. kontakt mit der personalabetilung aufnehmen.
man mus ja angeben, dass niemand sonst das kind betreuen kann. daher geht es nicht, dass beide parallel daheim sind.
man kann es sich aber splitten, in dem der arzt zwei bescheinigungen ausstellt, wie trini oben schreibt.
Re: übertrag nur möglich
Antwort von lilly1211 am 03.07.2019, 14:59 Uhr
Wer bitte ist denn BEIDE Krankenkassen? Die vom Kind ist betroffen. Welche noch?
Re: übertrag nur möglich
Antwort von desireekk am 03.07.2019, 15:47 Uhr
Die Lohnersatzleistung kommt von der GKV des Elternteils, FÜR die Freistellung wg. Krankheit des Kindes.
Nicht von der GKV des Kindes.
Deshalb bekommen ja auch PKV versicherte Elternteile nichts.
Gruss
D
wenn die eltern getrennte krankenkassen haben
Antwort von mellomania am 03.07.2019, 20:30 Uhr
könnte ja sein. ich habe die info erhalten, dass beide krankenkassen, also die der mutter und die des vaters einverstanden sein müssen da die ja den lohnausfall zahlen. da wir beide bei der gleichen sind, war das für uns schnell erledigt. hatten das ein jahr gemacht die übertragung
Re: wenn die eltern getrennte krankenkassen haben
Antwort von SunnyGirl!75 am 06.07.2019, 0:01 Uhr
Das es den Krankenkassen egal ist glaub ich wohl, nicht aber vom AG! Zumindest von kaum einem!
Macht schließlich einen riesen Unterschied ob man 10 Tage oder 20 zuhause bleibt!
Ich kenne sogar AG die es am liebsten hätten, das man gar nicht wegen sowas zuhause bleibt!
deswegen schrieb ich ja oben, dass BEIDE AG und BEIDE KK
Antwort von mellomania am 07.07.2019, 19:36 Uhr
einverstanden sein müssen
Re: deswegen schrieb ich ja oben, dass BEIDE AG und BEIDE KK
Antwort von SunnyGirl!75 am 09.07.2019, 23:35 Uhr
Achso, ich hab jetzt deine Beiträge nicht im Zusammenhang gesehen, sorry!
Aber dennoch denke ich das die wenigsten AG damit einverstanden wären.
Re: deswegen schrieb ich ja oben, dass BEIDE AG und BEIDE KK
Antwort von Anja1712 am 20.07.2019, 0:13 Uhr
warum nicht? Der AG zahlt ja nix für deinen Ausfall bei Kind krank... Klar muss er sich dann um jemanden bemühen, der die Arbeit übernimmt. Aber dann ist dem AG doch lieber er muss nur jemanden finden, als dass er jemanden finden muss + den Ausfall noch bezahlen muss, weil sich der AN aufgrund der Nicht-Zustimmung anderweitig krankschreiben lässt (z. B. weil das kranke Kind nur bei Mama/Papa sein kann).
Wir haben die Übertragung der Kind-krank-Tage auch für 1 Jahr gemacht (beide gleiche KK) und das ging problemlos und ohne Anstalten der AG.
Re: deswegen schrieb ich ja oben, dass BEIDE AG und BEIDE KK
Antwort von SunnyGirl!75 am 22.07.2019, 23:47 Uhr
Warum nicht? Weil dann der AN 20 Tage fehlt, bei 2 Kindern sogar 40.
Ich bin schon beim Vorstellungsgespräch gefragt worden wer sich bei Krankheit des Kindes darum kümmert.
Also hätte der es wohl am liebsten man würde gar nicht wegen Kindkrank fehlen.
Mag sein das es einzelne AG gibt denen das egal ist, aber bestimmt nicht viele.
Re: deswegen schrieb ich ja oben, dass BEIDE AG und BEIDE KK
Antwort von Anja1712 am 11.08.2019, 19:07 Uhr
Klar, den meisten AGs wäre es auch lieber, man hätte überhaupt gar keine Kinder...
Und seien wir doch mal ehrlich, meistens kümmert sich ja nunmal die Mutter um ein krankes Kind.
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