November 2017 Mamis

November 2017 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Carinsche, 31. SSW  am 28.08.2017, 20:49 Uhr

Wie die Zeit vergeht / Papierkram!!

Hallo ihr Lieben,

die Zeit vergeht doch so rasend schnell, findet ihr nicht??
Habt ihr euch denn alle schon um den ganzen Papierkram gekümmert??
Ich fange gerade erst an mich durch zu wursteln, dabei bin ich schon bei SSW 30+6.
Es wird also höchste Zeit.

Liebe Grüße
Carina

 
12 Antworten:

Re: Wie die Zeit vergeht / Papierkram!!

Antwort von Sara_90, 27. SSW am 28.08.2017, 21:26 Uhr

Hy! :)
Was denn für Papierkram?
Elterngeld und Kindergeld kann man erst nach der Geburt erledigen und das war's als verheiratete. Wir müssen (ohne ehe) die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie die Zeit vergeht / Papierkram!!

Antwort von Senseo am 28.08.2017, 22:06 Uhr

Ich habe auch noch nicht wirklich angefangen. Das heißt, dass ich immerhin schon mal bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit zum Mutterschutz gekündigt habe

Werden dieses Mal aber auch wieder alle Anträge (bis auf den Geburtstag ) vorher ausfüllen. Hinterher habe ich noch weniger Geduld als jetzt.

Dieses Mal ist es bei uns auch gar nicht so viel. Ich kann direkt auf den alten Elternantrag verweisen. Somit fällt schon mal das lästige Suchen der ganzen Lohnzettel weg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie die Zeit vergeht / Papierkram!!

Antwort von nociolla, 30. SSW am 28.08.2017, 22:57 Uhr

Habe mir heute die Formulare ausgedruckt für das Erziehungsgeld wir wollen auch so weit wie möglich schon alles fertig machen.
Gehaltsnachweise Kopiert.
Beim Jugendamt haben wir vor 2 Wochen angerufen zwecks Termin Vaterschaftsanerkennung und der nächst mögliche war der 20.10
ET ist der 7.11 hoffe das alles noch klappt.

Elternzeit muss ich doch erst 7 Wochen davor spätestens beantragen oder ? Und das heißt schriftlich reicht das ca. 1Woche nach EB , oder ?
Bin da echt raus damals brauchte ich das noch nicht so offiziell.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie die Zeit vergeht / Papierkram!!

Antwort von Senseo am 28.08.2017, 23:30 Uhr

Ich bin aktuell in Elternzeit. Diese kündige ich um in Mutterschutz zu gehen.

Die neue Elternzeit kann/muss ich erst nach Geburt festlegen. Letztes Mal hatte ich dazu ein Formular vom AG bekommen. Ob das grundsätzlich so ist weiß ich nicht.

Nette AG erstellen für ihre Mitarbeiter Tabellen mit den letzten Löhnen für die L-Bank. Mein Partner hat so einen - war ich neidisch. Er hatte ein Blatt und ich pro Monat drei

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie die Zeit vergeht / Papierkram!!

Antwort von Carinsche, 31. SSW am 29.08.2017, 8:49 Uhr

Beantragt ihr kein Mutterschaftsgeld? Das muss sieben Wochen vor der Geburt gemacht werden. Das ist bei mir dieses Mal voll der Akt, da ich es beim Bundesversicherungsamt beantragen muss, weil ich nur einen 450€ Job habe. Und die wollen alle möglichen Unterlagen und dann bekommt man trotzdem nur einmalig 210€.

Ansonsten hab ich mir noch aufgeschrieben
# Elternzeit beim AG beantragen
# Elterngeld bei L-Bank
# Kindergeld bei Familienkasse
# Finanzamt Kinderfreibetrag angeben
# Krankenkasse?? Familienversicherung?? (da vermute ich fast, dass das neugeborene automatisch bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichert ist. Oder braucht man da auch irgendeinen Antrag??)

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie die Zeit vergeht / Papierkram!!

Antwort von julietta1208, 29. SSW am 29.08.2017, 9:08 Uhr

Guten Morgen!
Also die Anträge für Elterngeld und Kindergeld habe ich da.Muss sie nur noch ausfüllen. Wegen dem Mutterschaftsgeld habe ich bei der Krankenkasse angerufen. Die meinten ich müsse mich um nichts weiter kümmern.man würde mir zu gegebener Zeit ein entsprechendes Schreiben zuschicken, das ich unterschreiben muss und der Rest läuft automatisch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie die Zeit vergeht / Papierkram!!

Antwort von Freakgirl1985, 31. SSW am 29.08.2017, 10:21 Uhr

Hi!

Also Mutterschaftsgeld kann man FRÜHESTENS 7 Wochen vor ET beantragen, aber auch später. Die zahlen das bis zu 3 Monate rückwirkend. Dafür brauch man ja auch so nen Schrieb vom Gyn.

Also das mit der Versicherung läuft bei meiner quasi automatisch. Man reicht dann nur nochmal die Geburtsurkunde ein!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mutterschaftsgeld

Antwort von nociolla, 31. SSW am 29.08.2017, 13:52 Uhr

Meine Krankenkasse :

Während der Schwangerschaft stellt Ihnen Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus: das "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung". Sie erhalten es in zweifacher Ausfertigung - ein Exemplar, das Sie beispielsweise Ihrem Arbeitgeber vorlegen können und eines für Ihre Krankenkasse.

Die "Ausfertigung für die Krankenkasse" gilt als Antrag für Mutterschaftsgeld. Sie brauchen keinen separaten Antrag zu stellen. Bitte ergänzen Sie die Bescheinigung um Ihre eigenen Angaben (zum Beispiel Ihre aktuelle Kontonummer und Ihren aktuellen Arbeitgeber) und senden sie unterschrieben an uns.

Diesen Schein habe ich beim letzten FA Termin bekommen und seit gestern ist er in der Post.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Senseo am 29.08.2017, 14:07 Uhr

Ist das das nächste, was in jedem Bundesland verschieden ist??

Die Krankenkasse wird in BW automatisch vom FA informiert.
Für den AG habe ich mir ein Attest beim FA geholt, kostet 10Euro.
Diese 10Euro habe ich vom AG aber wieder zurück bekommen.

Scheinen sich aber alle nicht einig zu sein. Die Arzthelferin hat gemeint, dass der AG von der Krankenkasse informiert wird. AG meint, stimmt nicht, er braucht das Attest direkt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Gleya am 29.08.2017, 18:31 Uhr

Hmm bist du evtl. bei einer privaten Krankenversicherung?

Also so wie oben beschrieben ist der reguläre Ablauf. Fa stellt ein Attest aus und du füllst die Rückseite aus. Dass ist der Antrag auf Mutterschaftsgeld. Durchschrift ist für den AG. Dieses Verfahren sollte für alle gesetztlichen Kassen gleich sein. Theoretisch ;D Vielleicht ist es bei kleinen Ortskassen noch anders.

Und das du Geld dafür zahlen musst, ist für mich mal wieder Abzocke. (Auch wenn du die wiederbekommen hast)
Hat denn deine Kasse deine aktuellen Bankdaten? Oder übermittelt das der FA gleich mit? Komischer Ablauf bei dir.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Senseo am 29.08.2017, 21:31 Uhr

Nein, ich bin bei der AOK. Nix privat.

Für die Krankenkasse muss ich (wenn ich mich richtig erinnere) gar nichts tun. Außer eben die Geburtsurkunde vorbei bringen. Das war unkompliziert.

Mein komischer Ablauf ist mit dem Arbeitgeber und der hat natürlich auch meine Bankdaten - krieg ja jeden Monat Kindergeld von denen (öffentlicher Dienst).

Das ist auch nicht das einzige, was bei meinem Arbeitgeber merkwürdig ist....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mutterschaftsgeld / Mutterschutz / Lohnergänzung

Antwort von Senseo am 29.08.2017, 21:38 Uhr

Hatte geantwortet, weil ich sagen wollte, dass es Arbeitgeber gibt, die sich nicht mit der Kopie (oder der Info) für die Krankenkasse abgeben...

Aber jetzt wo ich das nochmal lese bin ich selber verwirrt.

Mutterschaftsgeld = unproblematisch
Mutterschutz (und Lohnergänzung beim Arbeitgeber) beantragen = bei mir anders als üblich

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2017 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.