Geschrieben von AnMe am 15.10.2020, 11:16 Uhr |
Wer kennt sich aus
Im BV zahlt dein Arbeitgeber weiter dein Gehalt,er holt es sich dann wohl von der KK zurück.
Das Einzige du machen musst,wenn du Mutterschaftsgeld haben willst dieses zu beantragen. Dazu stellt dir dein FA eine Bescheinigung aus, dort trägst du Kontaktdaten deines AG ein und schickst es zur KK. Dann zahlt dir deine KK zu Beginn deines Mutterschutzes einmalig für 6 Wochen Geld und dein AG zahlt dein normales Gehalt minus den Teil der KK für den Monat.
Hoffe das war verständlich
- Wer kennt sich aus - Tami05, 27. SSW 15.10.20, 10:07
- Re: Wer kennt sich aus - Suomi 15.10.20, 10:38
- Re: Wer kennt sich aus - kleinesWunder1921 15.10.20, 10:39
- Re: Wer kennt sich aus - AnMe 15.10.20, 11:16
- Re: Wer kennt sich aus - Peggy. 15.10.20, 17:48
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