Januar 2021 Mamis

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Geschrieben von Tami05, 27. SSW am 15.10.2020, 10:07 Uhr

Wer kennt sich aus

Hallo,

ich bin ja im BV und Anfang meiner Ss musste ich den Geburtstermin mit der Bestätigung an die KK weiterleiten. Wie läuft das jetzt weiter ab ?
Bekomme ich nochmals was zuvor von der KK oder war das schon ausreichend? Das KK ist ja nicht mein komplettes Gehalt , den Rest muss mein AG drauf zahlen oder ? Und dann komm ich auf das selbe wie vor dem Mutterschutz ?

Danke für eure Antworten

 
4 Antworten:

Re: Wer kennt sich aus

Antwort von Suomi am 15.10.2020, 10:38 Uhr

Beim BV bekommt man doch das komplette Gehalt vom Arbeitgeber und der AG holt es sich von der Krankenkasse wieder.

Ich habe ein TeilBeschäftigungsverbot und bekomme mein volles Gehalt weiter.

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Re: Wer kennt sich aus

Antwort von kleinesWunder1921 am 15.10.2020, 10:39 Uhr

Huhu ,
Also ich bin bei der knappschaft, da läuft es so :
Du besorgst dir einen Antrag auf Mutterschutzgeld den füllst du aus und reichst du dort ein. Dabei legst du einen Zettel wo die kontaktdaten deines Arbeitgebers stehen. Die Krankenkasse setzt sich dann mit denen in Verbindung bezüglich deines Gehaltes, damit dann ausgerechnet wird was die Kasse und was der Arbeitgeber zahlt. Liebe Grüße

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Re: Wer kennt sich aus

Antwort von AnMe am 15.10.2020, 11:16 Uhr

Im BV zahlt dein Arbeitgeber weiter dein Gehalt,er holt es sich dann wohl von der KK zurück.
Das Einzige du machen musst,wenn du Mutterschaftsgeld haben willst dieses zu beantragen. Dazu stellt dir dein FA eine Bescheinigung aus, dort trägst du Kontaktdaten deines AG ein und schickst es zur KK. Dann zahlt dir deine KK zu Beginn deines Mutterschutzes einmalig für 6 Wochen Geld und dein AG zahlt dein normales Gehalt minus den Teil der KK für den Monat.
Hoffe das war verständlich

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Re: Wer kennt sich aus

Antwort von Peggy. am 15.10.2020, 17:48 Uhr

Ich befinde mich auch im Beschäftigungsverbot und ich bekomme seid Tag 1 volles Gehalt von meinem Arbeitgeber.

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