April 2014 Mamis

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Geschrieben von Nanana, 14. SSW am 20.09.2013, 21:44 Uhr

Wenn sie nicht splittet erhöht sich die Progression...

Nein, die Höhe der Progression ist abhängig von der Gesamtsumme des Jahresbrutto. Du kannst also nicht pauschal 12 % nehmen.

Wenn man durch die hälftige Auszahlung das Elterngeldes in andere Besteuerungsstufe rutscht beeinflusst es den Steuersatz unterschiedlich. Somit kann der Satz weit jenseits der 12 % liegen.

 
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