November 2019 Mamis

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von nici303  am 14.09.2019, 9:32 Uhr

Was ist wenn....

Huhu,

melde mich mal aus dem Januar Forum.
Wenn du in Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehst, hast du natürlich einen Urlaubsanspruch. Der ist aber in der Regel nicht abhängig von den Stunden, sondern wie sich die Stunden auf die Arbeitstage verteilen. Wenn du die 16 Std trotzdem auf die 5 regulären Arbeitstage (wenn es bei dir 5 sind) verteilst, sollte eigentlich der komplette Urlaubsanspruch bestehen bleiben, da du ja quasi trotzdem jeden Tag zum Job fährst. Gehst du stattdessen nur 4 Tage von den regulären 5 errechnet sich der Urlaubsanspruch anteilig. So ist zumindest die allgemeine Regelung, sofern nicht irgendwo was anderes vereinbart wurde.
Ich hoffe, das hilft dir!

Liebe Grüße

 
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