von nici303 am 14.09.2019, 9:32 Uhr |
Was ist wenn....
Huhu,
melde mich mal aus dem Januar Forum.
Wenn du in Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehst, hast du natürlich einen Urlaubsanspruch. Der ist aber in der Regel nicht abhängig von den Stunden, sondern wie sich die Stunden auf die Arbeitstage verteilen. Wenn du die 16 Std trotzdem auf die 5 regulären Arbeitstage (wenn es bei dir 5 sind) verteilst, sollte eigentlich der komplette Urlaubsanspruch bestehen bleiben, da du ja quasi trotzdem jeden Tag zum Job fährst. Gehst du stattdessen nur 4 Tage von den regulären 5 errechnet sich der Urlaubsanspruch anteilig. So ist zumindest die allgemeine Regelung, sofern nicht irgendwo was anderes vereinbart wurde.
Ich hoffe, das hilft dir!
Liebe Grüße
- Was ist wenn.... - Katha01 13.09.19, 18:58
- Re: Was ist wenn.... - Gleya 13.09.19, 20:37
- Re: Was ist wenn.... - Katha01 13.09.19, 21:06
- Re: Was ist wenn.... - Baelpama, 39. SSW 14.09.19, 5:46
- Re: Was ist wenn.... - Katha01 14.09.19, 7:34
- Re: Was ist wenn.... - nici303 14.09.19, 9:32
- Re: Was ist wenn.... - Maroulein 16.09.19, 12:26
- Re: Was ist wenn.... - Baelpama, 39. SSW 14.09.19, 5:46
- Re: Was ist wenn.... - Katha01 13.09.19, 21:06
- Re: Was ist wenn.... - Gleya 13.09.19, 20:37