November 2019 Mamis

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Geschrieben von Baelpama, 39. SSW am 14.09.2019, 5:46 Uhr

Was ist wenn....

Huhu,

Ich weiß nicht, ob das übersll gleich gehandhabt wird. Daher frsg doch am besten in der Personalabteilung nach.
Bei uns ist es so, dass man als Teilzeitkraft während EZ den TZ-Urlaubsanspruch hat. Kommt man dann nach der EZ (als TZ-Kraft) richtig zurück, dann beginnst Du erst einmal wieder mit der %-Stelle vor der Schwangerschaft und baust den Resturlsub von der Zeit ab. Danach beginnt dann erst die TZ-Stelle nach EZ.

Liebe Grüße

 
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