November 2019 Mamis

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Geschrieben von Katha01 am 13.09.2019, 18:58 Uhr

Was ist wenn....

Man in der Elternzeit arbeiten geht und das Baby krank wird? Bringt man dann ganz normal eine AU oder ist das dann halt so, weil man ja in Elternzeit ist, eigentlich.?!

 
6 Antworten:

Re: Was ist wenn....

Antwort von Gleya am 13.09.2019, 20:37 Uhr

Wenn du aufgrund von Krankheit deiner Arbeit fern bleiben musst, brauchst du immer eine AU. Auch wenn dein baby krank wird. Elternzeit voll egal, hast ja in der Zeit einen Arbeitsvertrag oder? Dir und deinem Partner stehen pro Jahr je 10 Kinderkrankentage zu, wenn ihr gesetzlich Versichert seid. Sollte dein Mäuschen krank werden, gehts zum Kinderarzt und du bekommst einen Kinderkrankenschein. Kopie an deinen Arbeitgeber und den Schein (Rückseite ausfüllen) an die jeweilige Krankenkasse. Du bekommst dann den Gehaltsausfall für die Tage durch die Kasse erstattet. So 80 bis 90% deines Nettoeinkommens für die Zeit. 10 Tage für jeden sind knapp. Man kann sich auch die Tage vom Partner holen. Dann hättest du halt 20 Tage pro Jahr.

Ansonsten .. selbst zum Arzt und eine eigene AU holen. Dann bekommst du dein Gehalt ohne Kürzungen weiter. Aber es gibt ja nicht umsonst die Kinderkrankentage.

Hoffe, das war etwas verständlich ;D

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Re: Was ist wenn....

Antwort von Katha01 am 13.09.2019, 21:06 Uhr

Ja sehr danke. Hab noch eine andere Frage. Sorry falls die etwas doof klingen. Will einfach nur bestens informiert sein.
Wenn ich in der elternzeit bloß 16 Std die Woche gehe, wie ist das dann mit dem Urlaub? Genauer gesagt. Ich beantrage 18 Monate EZ. Davon bleibe ich 1 Jahr daheim und das nächste halbe wollte ich für 16 Std gehen. Ist der Urlaubs Anspruch genauso geregelt oder ist da bisschen was anders? Ich hab für dieses Jahr zb noch 16 Tage Urlaub über die ich erst über nächstes Jahr nehmen werde (bin im Bv). Mache ich diese 16 Tage in diesem halben Jahr wo ich eigt in EZ bin wird das so abgerechnet als hätte ich sie jetzt genommen (arbeite vollzeit) und entlohnt oder zählt es für die 16 Std?
Gott ich hoffe dass ist jetzt nicht zu kompliziert. Aber normal müsste es ja dann so entlohnt werden wie man auch zu der Zeit arbeitet.

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Re: Was ist wenn....

Antwort von Baelpama, 39. SSW am 14.09.2019, 5:46 Uhr

Huhu,

Ich weiß nicht, ob das übersll gleich gehandhabt wird. Daher frsg doch am besten in der Personalabteilung nach.
Bei uns ist es so, dass man als Teilzeitkraft während EZ den TZ-Urlaubsanspruch hat. Kommt man dann nach der EZ (als TZ-Kraft) richtig zurück, dann beginnst Du erst einmal wieder mit der %-Stelle vor der Schwangerschaft und baust den Resturlsub von der Zeit ab. Danach beginnt dann erst die TZ-Stelle nach EZ.

Liebe Grüße

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Re: Was ist wenn....

Antwort von Katha01 am 14.09.2019, 7:34 Uhr

Klingt aber einleuchtend. Danke. Ja am besten frag ich eh nochmals nach

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Re: Was ist wenn....

Antwort von nici303 am 14.09.2019, 9:32 Uhr

Huhu,

melde mich mal aus dem Januar Forum.
Wenn du in Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehst, hast du natürlich einen Urlaubsanspruch. Der ist aber in der Regel nicht abhängig von den Stunden, sondern wie sich die Stunden auf die Arbeitstage verteilen. Wenn du die 16 Std trotzdem auf die 5 regulären Arbeitstage (wenn es bei dir 5 sind) verteilst, sollte eigentlich der komplette Urlaubsanspruch bestehen bleiben, da du ja quasi trotzdem jeden Tag zum Job fährst. Gehst du stattdessen nur 4 Tage von den regulären 5 errechnet sich der Urlaubsanspruch anteilig. So ist zumindest die allgemeine Regelung, sofern nicht irgendwo was anderes vereinbart wurde.
Ich hoffe, das hilft dir!

Liebe Grüße

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Re: Was ist wenn....

Antwort von Maroulein am 16.09.2019, 12:26 Uhr

Der Anspruch der Urlaubstage richtet sich nicht allein nach den Stunden,sondern nach der Anzahl der Tage,ich habe eine Kollegin die kommt jeden Tag,aber nur drei Stunden,sie hat genauso viel Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft ,bekommt aber pro Urlaubstag eben nur die drei Stunden bezahlt,ich gehe weniger Tage arbeiten,brauche also um eine Woche frei zu nehmen weniger Urlaubstage,also bekomm ich anteilig weniger Urlaubstage.

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