April 2011 Mamis

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Geschrieben von Reiskörnchen2011, 12. SSW am 17.09.2010, 10:41 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo Liebe Steffi,

die anderen haben Recht: du hast natürlich den Urlaubsanspruch für den GESAMTEN Mutterschutz. Auch wenn was passieren sollte (wovon eir alle nicht ausgehen). Druck deiner Kollegin doch mal diesen Ausschnitt aus dem Mutterschutzgesetz aus:

§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Und das Gesetz gilt für ALLE ARBEITNEHMERINNEN!!!

Liebe Grüße

 
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