Guten Morgen,
ich hab mal eine Frage. Hatte gestern mit meiner Kollegin eine kleine Diskussion. Es ging um meinen Urlaubsanspruch. Möchte ja gern Resturlaub und Überstunden vor der Geburt und dem Mutterschutz noch nehmen und "spekuliere" ja mehr oder weniger drauf das der 23.12.2010 mein letzter Arbeitstag ist.
Ich habe mich schlau gemacht und rausgefunden das mir Urlaub bis Ende Mutterschutz zusteht. Das heisst wenn das Kind am 15.04.2010 geboren wird (wobei ich nicht glaube das es sich an Termine hält ) Steht mir der Urlaub für 2011 bis 10.06.2011 zu (also bis 8 Wochen nach ET)
Meine Kollegin meint mir steht nur Urlaub zu bis Beginn Mutterschutz (Also 05.03.2011) Sie begründete es damit das ja noch etwas mit dem Kind "passieren" kann und dann hät ich ja schon Urlaub genommen der mir für 2011 gar nicht zustand...
Nun bin ich echt ratlos, hab ja schon im Internet geschnüffelt udn komme immer wieder auf meine Lösung aber nicht auf Ihre. Hat sich denn von Euch schon mal jemand schlau gemacht darüber und kann mir helfen?
LG eine ratlose Steffi (die sich schon auf die Zeit zu Hause freut)
von Die_Teffi am 17.09.2010, 08:27