Geschrieben von Jenbaghira, 11. SSW am 02.01.2024, 13:51 Uhr |
Urlaubsanspruch & firmenwagen
Hallo zusammen,
Ich habe mal eine etwas andere Frage.
Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr. Laut Rechnung könnte ich am 14.6 in Mutterschutz gehen und ab Mitte Sept in Elternzeit.
Wie viel Urlaub habe ich dann noch für dieses Jahr ?
Und ich habe ein Firmenwagen muss ich diesen Mitte Juni oder erst Mitte Sept, sobald ich in Elternzeit gehe abgeben ?
Vielen Dank
Re: Urlaubsanspruch & firmenwagen
Antwort von Katzenmama495, 15. SSW am 02.01.2024, 13:55 Uhr
Huhu, Ich glaube Urlaubsanspruch hast du dann ca. 15 oder 16. Tage, normal sollte dir das genau wie das mit dem Firmenwagen deine zuständige Personalabteilung mitteilen können. Bei uns ist das auf jeden Fall so, dass dies alles ja im System hinterlegt werden muss (wann ET und wann ist Eintritt in den Mutterschutz etc.)
Re: Urlaubsanspruch & firmenwagen
Antwort von Alex33, 13. SSW am 02.01.2024, 14:18 Uhr
Eigentlich sagt man ja 2 Tage Urlaub pro Monat. Aber ich glaube mich daran zu erinnern, dass bei meiner Tochter mein Anspruch nicht auf den gesamten Jahresurlaub nicht verfallen ist. Ich habe dann in der Elternzeit gekündigt und habe noch 13 Urlaubstage ausgezahlt bekommen. Warum ich den vorher nicht genommen hab? Keine Ahnung. Aber die Menschen in der Lohnabteilung deiner Firma werden es wissen
Und zum Leihwagen…. Ich musste damals nur Schlüssel abgeben die sofort, zum Mutterschutz.
Re: Urlaubsanspruch & firmenwagen
Antwort von Hamburg, 13. SSW am 02.01.2024, 16:31 Uhr
Hi, also zum Auto kann ich nichts beitragen, aber zum Urlaubsanspruch...
Es ist so, dass der Anspruch auf Urlaub auch während des Mutterschutzes besteht. Bedeutet also, wenn du Ende Juli entbindest, endet dein Mutterschutz Ende September (8 Wochen nach Geburt beim Einling / 12 Wochen bei Zwillingen). Demnach berechnet sich dein Urlaubsanspruch wie folgt: 9 Monate x 2,5 Tage (30/12=2,5).
Re: Urlaubsanspruch & firmenwagen
Antwort von Jenbaghira am 02.01.2024, 18:36 Uhr
Also habe ich tatsächlich 9x2,5 Tage Urlaub Anspruch ? Obwohl ich schon im Juni in Mutterschutz gehe..
Vielen Dank
Re: Urlaubsanspruch & firmenwagen
Antwort von Hamburg, 13. SSW am 02.01.2024, 19:39 Uhr
Genau, weil der Mutterschutz wie Arbeitszeit bewertet wird. Erst ab der Elterzeit nach dem Mutterschutz hat man keinen Anspruch mehr :)